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Personalausweis - Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden

Berlin 99008001014003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001014003

Leistungsbezeichnung

Personalausweis - Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis - Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

elektronischer Personalausweis (Schlagwort), ePA (Schlagwort), Fund melden (Schlagwort), Meldung neu neuer Personalausweis (Schlagwort), PA (Schlagwort), Perso (Schlagwort), Wiederauffinden (Schlagwort), wiederaufgetaucht (Schlagwort), wiedergefunden (Schlagwort), Ausweis (Schlagwort), vorläufiger Personalausweis (Schlagwort), Online-Ausweisfunktion (Schlagwort), eID (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Ihr Personalausweis nach Verlust - zum Beispiel verloren oder gestohlen - wieder da ist, dann informieren Sie das Bürgeramt bitte so schnell wie möglich und legen Sie das Dokument in einem der Berliner Bürgerämter vor. Dazu sind Sie verpflichtet. Es genügt nicht, wenn Sie das Wiederauffinden bei der Polizei anzeigen. Das gilt auch für einen vorläufigen Personalausweis.

Verfahrensablauf
1. Wenn Sie Ihren eigenen Personalausweis nach Verlust wiedergefunden haben, melden Sie dies einem Bürgeramt persönlich vor Ort.

2. Entsperrung der Online-Ausweisfunktion:
  • Falls Sie einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion haben, können Sie diesen wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich unter Vorlage des Ausweises (mehr unter "Weiterführende Informationen").
3. Empfehlung: Einen neuen Personalausweis beantragen:
  • Wenn Sie das Wiederauffinden melden, kann nicht sichergestellt werden, dass ausländische Behörden einen als wiedergefunden gemeldeten Personalausweis für die Nutzung in ihrem Land anerkennen. Es wird empfohlen, einen neuen Personalausweis zu beantragen (unter "Weiterführende Informationen").

Erforderliche Unterlagen

  • Meldung wegen Wiederauffinden des Personalausweises
    Die Meldung können Sie nur persönlich vor Ort machen.
  • Der wiederaufgefundene Personalausweis

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren verlorenen Personalausweis wiedergefunden
    Das gilt auch für einen vorläufigen Personalausweis.
  • Persönliches Erscheinen
    Das Wiederauffinden können Sie nur vor Ort melden. Das können nur Sie persönlich machen.
  • Wohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

wenige Minuten

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden