Personalausweis - Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
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Begriffe im Kontext
elektronischer Personalausweis (Schlagwort), ePA (Schlagwort), Fund melden (Schlagwort), Meldung neu neuer Personalausweis (Schlagwort), PA (Schlagwort), Perso (Schlagwort), Wiederauffinden (Schlagwort), wiederaufgetaucht (Schlagwort), wiedergefunden (Schlagwort), Ausweis (Schlagwort), vorläufiger Personalausweis (Schlagwort), Online-Ausweisfunktion (Schlagwort), eID (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Ihr Personalausweis nach Verlust - zum Beispiel verloren oder gestohlen - wieder da ist, dann informieren Sie das Bürgeramt bitte so schnell wie möglich und legen Sie das Dokument in einem der Berliner Bürgerämter vor. Dazu sind Sie verpflichtet. Es genügt nicht, wenn Sie das Wiederauffinden bei der Polizei anzeigen. Das gilt auch für einen vorläufigen Personalausweis.
Verfahrensablauf
1. Wenn Sie Ihren eigenen Personalausweis nach Verlust wiedergefunden haben, melden Sie dies einem Bürgeramt persönlich vor Ort.
2. Entsperrung der Online-Ausweisfunktion:
Verfahrensablauf
1. Wenn Sie Ihren eigenen Personalausweis nach Verlust wiedergefunden haben, melden Sie dies einem Bürgeramt persönlich vor Ort.
2. Entsperrung der Online-Ausweisfunktion:
- Falls Sie einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion haben, können Sie diesen wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich unter Vorlage des Ausweises (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Wenn Sie das Wiederauffinden melden, kann nicht sichergestellt werden, dass ausländische Behörden einen als wiedergefunden gemeldeten Personalausweis für die Nutzung in ihrem Land anerkennen. Es wird empfohlen, einen neuen Personalausweis zu beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
- Meldung wegen Wiederauffinden des Personalausweises
Die Meldung können Sie nur persönlich vor Ort machen. - Der wiederaufgefundene Personalausweis
- Sie haben Ihren verlorenen Personalausweis wiedergefunden
Das gilt auch für einen vorläufigen Personalausweis. - Persönliches Erscheinen
Das Wiederauffinden können Sie nur vor Ort melden. Das können nur Sie persönlich machen. - Wohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus.