Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten - Ausnahme aus besonderem Anlass beantragen
Inhalt
Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten - Ausnahme aus besonderem Anlass beantragen
Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten - Ausnahme aus besonderem Anlass beantragen
Begriffe im Kontext
Feilbieten von Waren (Schlagwort), Feste (Schlagwort), Kirmesstand (Schlagwort), Messen (Schlagwort), Mobiler Warenverkauf (Schlagwort), Veranstaltung (Schlagwort), Verkaufsstand (Schlagwort), Verkaufsstand auf Messen (Schlagwort), Verkaufsstand auf Veranstaltungen (Schlagwort), Verkaufsstand auf Volksfesten (Schlagwort), Volksfeste (Schlagwort), Warenverkauf im Reisegewerbe (Schlagwort), Gelegentlich (Schlagwort), Veranstaltung (Schlagwort), Messe (Schlagwort), Ausstellung (Schlagwort), öffentlich (Schlagwort), Feste (Schlagwort), Weihnachtsbaum (Schlagwort), Tannenbaum (Schlagwort), Blumen (Schlagwort), Kranz (Schlagwort), Kränze (Schlagwort), Totensonntag (Schlagwort), Event (Schlagwort), Weihnachten (Schlagwort), reisegewerbekartenfreie Tätigkeit (Schlagwort), reisegewerbekartenfrei (Schlagwort), #HinweisBundID (Schlagwort), #HinweisMUK (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Einer Reisegewerbekarte bedarf nicht, wer gelegentlich bei Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass, mit Erlaubnis der zuständigen Behörde Waren feilbietet.
Darunter fällt z.B.
Darunter fällt z.B.
- der Weihnachtsbaumverkauf oder
- der Verkauf von Blumen und Kränzen zum Totensonntag
- Veranstaltungen/Events, die nicht nach der GewO festgesetzt sind.
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit - Antrag auf Ausnahme aus besonderem Anlass
Online möglich oder Sie nutzen das Formular - Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
- Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID