Aufstellung von bestimmten Containern, Wechselbehältern und transportable Miettoiletten beantragen
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Aufstellung von bestimmten Containern, Wechselbehältern und transportable Miettoiletten beantragen
Aufstellung von bestimmten Containern, Wechselbehältern und transportable Miettoiletten beantragen
Begriffe im Kontext
Container (Schlagwort), Wechselbehälter (Schlagwort), transportable Miettoilette (Schlagwort), Abfall (Schlagwort), Bauschuttentsorgung (Schlagwort), Straßenlandnutzung (Schlagwort), vereinfachtes Verfahren (Schlagwort), Ausnahmegenehmigung (Schlagwort), Straßenverkehrsordnung (Schlagwort), Baustelle (Schlagwort), Verkehr (Schlagwort), Stvo (Schlagwort), #HinweisMUK (Schlagwort), #HinweisElsterZertifikat (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Sie als Unternehmer gewerblich bestimmte Container, Wechselbehälter und transportable Miettoiletten auf Straßen, Wegen und Plätzen aufstellen möchten, können Sie die notwendigen Ausnahmegenehmigungen (Rahmen-Ausnahmegenehmigung und Standort-Ausnahmegenehmigungen) einschließlich Regelung der Sondernutzung in einem Vereinfachten Verfahren online beantragen.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
- Die Straßenverkehrsbehörden der Bezirksämter von Berlin genehmigen auf Antrag die Teilnahme am Vereinfachten Verfahren für die Aufstellung von Wechselsammelbehältern.
- Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein Unternehmenskonto (MUK) mit gültigem Elster-Zertifikat.
- Die Antragstellung und die Beantragung der einzelnen (konkretisierenden) Standortausnahmegenehmigungen erfolgt ausschließlich online.
- Die Behörde prüft die Anträge; die genehmigenden Bescheide werden ausschließlich in elektronischer Form an Ihr Unternehmenskonto (MUK) zugestellt.
- In regelmäßigen Abständen erfolgt eine Zahlungsaufforderung für die in jedem Einzelfall festgesetzten Gebühren („Sammelabrechnung“).
- Antrag auf Aufstellung von bestimmten Containern, Wechselbehältern und transportable Miettoiletten
Bitte stellen Sie den Antrag online, mit dem Elster-Zertifikat Ihres Unternehmens.
- Die Wechselsammelbehälter werden ausschließlich im sogenannten Absetzverfahren aufgestellt.
- Die Aufstelldauer beträgt maximal 30 Tage
Anschließend ist auch für den gleichen Standort ein Neuantrag erforderlich. - Das maximale Ausmaß der in Anspruch genommenen Fläche darf je Standort die Abmessungen Breite 2,50 m x Länge 8,00 m und eine Höhe von 3,00 m nicht überschreiten.
- Maximal drei Wechselsammelbehälter werden an einem Standort aufgestellt
Drei Container/Wechselbehälter oder drei transportable Miettoiletten - An einem genehmigten Standort können entweder transportable Miettoiletten oder Wechselbehälter/Container abgestellt werden.
Eine gemischte Genehmigungslage ist nicht zulässig. - Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über Mein Unternehmenskonto (MUK)
Sie benötigen ein gültiges Elster-Zertifikat Ihres Unternehmens.
Verwaltungsgebühren
- 11,00 Euro: je Standort-Ausnahmegenehmigung
- keine: für die Rahmen-Ausnahmegenehmigung
- variabel: Kosten werden entsprechend berechnet (vgl. Anlage 2 SNGebV unter Rechtsgrundlagen)