Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

abgeschleppte Fahrzeuge Informationserteilung

Hamburg 99108008013000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108008013000

Leistungsbezeichnung

abgeschleppte Fahrzeuge Informationserteilung

Leistungsbezeichnung II

Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Auto abgeschleppt (Synonym), Abschleppen (Synonym), Zentrale Fahrzeugverwahrstelle für abgeschleppte Fahrzeuge (Synonym), Fahrzeugverwahrstelle für abgeschleppte Fahrzeuge (Synonym), KFZ-Verwahrstelle (Synonym), Verwahrstelle für abgeschleppte Fahrzeuge (Synonym), Bußgeldbescheid (Synonym), Kfz (Synonym), PKW (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, können Sie es wieder abholen.

Volltext

Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es abgestellt hatten, könnte es wegen Falschparkens abgeschleppt worden sein. In Hamburg gibt es für falsch geparkte und daraufhin abgeschleppte Fahrzeuge eine Zentrale Verwahrstelle. In Einzelfällen werden Fahrzeuge aber auch an geeignete andere Orte in unmittelbarer Nähe umgesetzt. Das Polizeikommissariat, welches an dem Ort zuständig ist, an dem Sie Ihr Auto falsch geparkt hatten, kann Auskunft darüber geben, wohin Ihr Fahrzeug gebracht wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder anderes Personalpapier mit aktueller Meldeadresse oder in Verbindung mit einer amtlichen Meldebescheinigung
  • Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein
  • Bargeld oder EC-Karte

Voraussetzungen

Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.

Kosten

Es fällt eine Amtshandlungsgebühr in Höhe von 75,00 Euro an. Zusätzlich fällt eine Verwahrgebühr an, welche sich nach der Art Ihres Fahrzeuges und der Dauer der Verwahrung richtet.

Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4t oder ein einachsiger Anhänger (normaler PKW)
  • Für die ersten 24 Stunden: 135,00 Euro
  • Je weitere angefangene 24 Stunden: 15,00 Euro
Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 4t bis 7,5t
  • Für die ersten 24 Stunden: 202,00 Euro
  • Je weitere angefangene 24 Stunden: 30,00 Euro
Fahrrad, Mofa, Moped oder Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen
  • Für die ersten 24 Stunden: 27,00 Euro
  • Je weitere angefangene 24 Stunden: 4,00 Euro
Kraftrad
  • Für die ersten 24 Stunden: 68,00 Euro
  • Je weitere angefangene 24 Stunden: 10,00 Euro

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich telefonisch bei der zuständigen Stelle und erkundigen sich nach dem Verbleib Ihres Fahrzeuges, wann und wo Sie es abholen können, sowie über die Höhe der Kosten, die Sie beim Auslösen Ihres Fahrzeuges zahlen müssen.
  • Sie holen Ihr Fahrzeug ab und zahlen die Kosten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer fällt je Fall unterschiedlich aus.

Frist

Keine

Hinweise

Bei Fragen können Sie sich an das für den Abstellort Ihres Fahrzeuges zuständige Polizeikommissariat wenden. Für die Ermittlung des zuständigen Polizeikommissariats benutzen Sie die Suchfunktion des Behördenfinders.

Die Fahrzeugverwahrstelle ist täglich (auch an Feiertagen) von 0-24 Uhr geöffnet.

Für Fahrzeuge, die von der Polizei sichergestellt wurden, zum Beispiel weil sie im Rahmen von Ermittlungen oder Gerichtsverfahren relevant sind, wenden Sie sich in Hamburg an die Verwahrstelle in der Halskestraße 24-26. Diese erreichen Sie vor Ort oder unter der Rufnummer 428 6 694-11 oder 428 6 694-12.
Öffnungs- und Sprechzeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15:00 Uhr
Donnerstag nur nach vorheriger Vereinbarung 
Freitag 09:00 -13:00 Uhr 

Rechtsbehelf

Widerspruch gegen den Kostenbescheid
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Kurztext

  • Abgeschlepptes Fahrzeug abholen
  • Abschleppung aufgrund von Falschparken
  • In Hamburg existiert eine Zentrale Verwahrstelle für abgeschleppte Fahrzeuge
  • Alternativ können Fahrzeuge in Einzelfällen an andere geeignete Orte in der Nähe verbracht werden
  • Das zuständige Polizeikommissariat kann Auskunft über den neuen Standort des abgeschleppten Fahrzeugs geben

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal