Geburtsurkunde Ausstellung, Urkundenanforderung
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Begriffe im Kontext
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https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__55.html
§ 59 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__59.html
§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__62.html
§ 50 Personenstandsverordnung (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__50.html
Sie benötigen einen Nachweis über Ihre Geburtsdaten oder die Ihres Kindes? Wie Sie eine Geburtsurkunde beantragen können, erfahren Sie hier.
Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt einer Person und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern der Person.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Reichen Sie bei der Antragsstellung folgende Unterlagen ein:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: Kopie),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine bevollmächtigte Person:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- Ihren Personalausweis (Original oder Kopie) oder
- Reisepass (Original oder Kopie) und
- den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- für andere Personen:
- gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Sie können sich eine Geburtsurkunde ausstellen lassen, wenn Sie:
- mindestens 16 Jahre alt sind und
- die Person sind, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht oder deren
- Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) oder deren
- Vorfahre oder Abkömmling oder deren
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Weitere Voraussetzungen:
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
- 18,00 EUR je Urkunde
- 8,00 EUR für jede weitere Urkunde im gleichen Bearbeitungsgang
- Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei
Sie können die Urkunde elektronisch online beantragen.
- Nutzen Sie den Online-Dienst "Urkundenanforderung".
- Sie werden durch die Antragstellung geführt.
Sie können die Urkunde persönlich beantragen:
- Sie suchen das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Sie legen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- Sie zahlen die Gebühr in der Regel bargeldlos im Standesamt.
Sie können die Urkunde schriftlich per Post, E-Mail oder Fax beantragen:
- Sie richten ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und –ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Sie legen dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Sie erhalten die Urkunde per Post und einen Gebührenbescheid.
- Sie begleichen die Gebühren.
- Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 2 bis 10 Tage.
- Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie die Urkunde sofort, wenn es sich bereits um ein elektronisches Register handelt.
- Sie können Geburtsurkunden schriftlich (Briefpost, E-Mail, Fax) oder persönlich beantragen. Eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich.
- Sollte Ihnen der Ort des standesamtlich eingetragenen Ereignisses nicht mehr bekannt sein, so wenden Sie sich bitte schriftlich an das Generalregister der hamburgischen Standesämter. Dort kann festgestellt werden, welches Standesamt den Personenstandsfall beurkundet hat.
- Für Geburtsurkunden von Geburten, die länger als 110 Jahre her sind, wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Hamburg (siehe Links).
- Für Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Sterbefall), die ab 2009 in einem Hamburger Standesamt beurkundet wurden, können weitere Urkunden in allen Hamburger Standesämtern ausgestellt werden. Diese Urkunden sind mit dem Zusatz „Urkunde gemäß § 67 Absatz 3 Personenstandsgesetzes“ versehen. Bitte beachten Sie, dass diese Urkunden im Ausland nicht anerkannt werden. Für solche Zwecke verwenden Sie bitte Urkunden, die vom originär zuständigen Standesamt ausgestellt wurden.
- Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen
- Eltern sind verpflichtet, die Geburt eines Kindes anzuzeigen, im Zuge dessen wird ein Geburtsregistereintrag erstellt und auf Wunsch daraus eine Geburtsurkunde ausgestellt
- Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, enthält Angaben zu Vor- und Familiennamen sowie im Regelfall zu den Eltern
- Ausstellung einer Geburtsurkunde erfolgt auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters
- zuständig: Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgte