Aufgabe einer behindertengerechten Sozialwohnung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Behindertengerechte Sozialwohnung, Aufgabe (Umzugsprämie) (Synonym), Rollstuhlgerechte Sozialwohnung, Aufgabe (Umzugsprämie) (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.09.2023
Fachlich freigegeben durch
Wohnungsvergabe (Wandsbek)
Da es sich um eine freiwillige, gesetzlich nicht vorgeschriebene Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg handelt, gibt es keine rechtliche Grundlage.
Wenn Sie freiwillig aus einer behidertengerechten Sozialwohnung ausziehen, können Sie eine Prämie erhalten.
Wenn Sie aktuell in einer rollstuhlgerechten Sozialwohnung leben und diese nicht mehr brauchen, können Sie eine Umzugsprämie bekommen, wenn Sie zu Gunsten von Rollstuhlbenutzerinnen oder Rollstuhlbesitzern aus der Wohnung ausziehen.
- Personalausweis
- alter und neuer Mietvertrag
- Kündigungsbestätigung von der alten Wohnung
- Übergabeprotokoll von der alten Wohnung
- Meldebestätigung von der neuen Wohnung
- Sie bewohnen eine rollstuhlgerechte Sozialwohnung oder sonstige geförderte Miet- oder Genossenschaftswohnung.
- Sie ziehen freiwillig aus der Wohnung aus, ohne rechtlich verpflichtet zu sein.
- Sie sind im Zeitpunkt der Antragstellung dauerhaft nicht mehr auf eine behindertengerechte Wohnung angewiesen.
- Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle und schildern Ihr anliegen.
- Die zuständige Stelle berät und informiert Sie und stimmt das weitere Vorgehen in Ihrem konkreten Einzelfall mit Ihnen ab.
Die Umzugsprämie wird erst nach Ihrem Umzug in die neue Wohnung und nach Ihrer Anmeldung in der neuen Wohnung ausgezahlt.
Es handelt sich um eine freiwillige, gesetzlich nicht vorgeschriebene Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg. Umzugsprämien können nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
- Wer in einer behindertengerechten Sozialwohnung lebt, diese nicht mehr braucht, und daher auszieht, kann eine Umzugsprämie bekommen