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Aufgabe einer behindertengerechten Sozialwohnung

Hamburg 02000000000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Aufgabe einer behindertengerechten Sozialwohnung

Leistungsbezeichnung II

Umzugsprämie für Aufgabe behindertengerechter Sozialwohnung erhalten

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Behindertengerechte Sozialwohnung, Aufgabe (Umzugsprämie) (Synonym), Rollstuhlgerechte Sozialwohnung, Aufgabe (Umzugsprämie) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Wohnungsvergabe (Wandsbek)

Handlungsgrundlage

Da es sich um eine freiwillige, gesetzlich nicht vorgeschriebene Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg handelt, gibt es keine rechtliche Grundlage.

Teaser

Wenn Sie freiwillig aus einer behidertengerechten Sozialwohnung ausziehen, können Sie eine Prämie erhalten.

Volltext

Wenn Sie aktuell in einer rollstuhlgerechten Sozialwohnung leben und diese nicht mehr brauchen, können Sie eine Umzugsprämie bekommen, wenn Sie zu Gunsten von Rollstuhlbenutzerinnen oder Rollstuhlbesitzern aus der Wohnung ausziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • alter und neuer Mietvertrag
  • Kündigungsbestätigung von der alten Wohnung
  • Übergabeprotokoll von der alten Wohnung
  • Meldebestätigung von der neuen Wohnung
Je nach Lage des Einzelfalls können weitere Unterlagen notwendig sein. Die zuständige Stelle kann Sie auf Ihre Anfrage hin informieren.

Voraussetzungen

  • Sie bewohnen eine rollstuhlgerechte Sozialwohnung oder sonstige geförderte Miet- oder Genossenschaftswohnung.
  • Sie ziehen freiwillig aus der Wohnung aus, ohne rechtlich verpflichtet zu sein.
  • Sie sind im Zeitpunkt der Antragstellung dauerhaft nicht mehr auf eine behindertengerechte Wohnung angewiesen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle und schildern Ihr anliegen. 
  • Die zuständige Stelle berät und informiert Sie und stimmt das weitere Vorgehen in Ihrem konkreten Einzelfall mit Ihnen ab.

Bearbeitungsdauer

Die Umzugsprämie wird erst nach Ihrem Umzug in die neue Wohnung und nach Ihrer Anmeldung in der neuen Wohnung ausgezahlt.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es handelt sich um eine freiwillige, gesetzlich nicht vorgeschriebene Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg. Umzugsprämien können nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Wer in einer behindertengerechten Sozialwohnung lebt, diese nicht mehr braucht, und daher auszieht, kann eine Umzugsprämie bekommen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bezirksamt Wandsbek

Formulare

nicht vorhanden

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