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Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

Hamburg 99012114005000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012114005000

Leistungsbezeichnung

Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

Leistungsbezeichnung II

Aufgrabeschein beantragen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Fa. Aufgrabungen (Synonym), Aufgrabeschein (Synonym), Liste berechtigter Firmen zur Wiederherstellung von Geh- und Radwegflächen bzw. Fahrbahn- und Nebenflächen nach Aufgrabungen (Synonym), BauWeiser (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.05.2025

Fachlich freigegeben durch

HaSI (Hamburg-Mitte)

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie im Rahmen eines Bauvorhabens die Aufgrabung von öffentlichen Flächen beabsichtigen, müssen Sie vorab einen Aufgrabeschein beantragen. Hier finden Sie Informationen zu Kosten, Dauer und benötigten Unterlagen. 

Volltext

Für Aufgrabungen im öffentlichen Raum benötigen Sie eine Genehmigung. Diese müssen Sie in Form eines Aufgrabescheins bei der zuständigen Stelle beantragen. Mit dem Aufgrabeschein erhalten Sie die Erlaubnis, die Aufgrabung durchzuführen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollmacht beziehungsweise Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümerin 
  • bei Wasseranschluss Wasseranschlussschein der Hamburger Wasserwerke (HWW).

Voraussetzungen

Sie sind Veranlasserin oder Veranlasser der Aufgrabung oder sind von der veranlassenden Person bevollmächtigt worden.

Kosten

21,50 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag auf Erteilung eines Aufgrabescheines schriftlich oder über den bereitgestellten Online-Dienst ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen von Ihnen nach. 
  • Bei Vorliegen aller rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen wird Ihnen der Aufgrabeschein schriftlich erteilt.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 7 Tage

Frist

Reichen Sie Ihren Antrag spätestens 7 Tage vor dem geplanten Beginn Ihrer Aufgabungen bei der zuständigen Stelle ein.

Hinweise

Als bauausführende Firma müssen Sie den Aufgrabeschein auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereithalten.
Der Aufgrabeschein ersetzt nicht weitere erforderliche Genehmigungen, wie zum Beispiel eine verkehrsrechtliche Anordnung.
Für die Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien benötigen Sie keinen Aufgabeschein, sondern die Zustimmung des Straßenbaulastträgers (Betriebs- und Unterhaltungsarbeiten sind dabei zustimmungsfrei).

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Für Aufgrabungen im öffentlichen Raum ist Genehmigung in Form eines Aufgrabescheins notwendig

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Hamburg-Mitte

Formulare

nicht vorhanden

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