Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fa. Aufgrabungen (Synonym), Aufgrabeschein (Synonym), Liste berechtigter Firmen zur Wiederherstellung von Geh- und Radwegflächen bzw. Fahrbahn- und Nebenflächen nach Aufgrabungen (Synonym), BauWeiser (Synonym)
Fachlich freigegeben am
12.05.2025
Fachlich freigegeben durch
HaSI (Hamburg-Mitte)
§ 22 Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV10P22
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV10P22
Wenn Sie im Rahmen eines Bauvorhabens die Aufgrabung von öffentlichen Flächen beabsichtigen, müssen Sie vorab einen Aufgrabeschein beantragen. Hier finden Sie Informationen zu Kosten, Dauer und benötigten Unterlagen.
Für Aufgrabungen im öffentlichen Raum benötigen Sie eine Genehmigung. Diese müssen Sie in Form eines Aufgrabescheins bei der zuständigen Stelle beantragen. Mit dem Aufgrabeschein erhalten Sie die Erlaubnis, die Aufgrabung durchzuführen.
- Vollmacht beziehungsweise Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümerin
- bei Wasseranschluss Wasseranschlussschein der Hamburger Wasserwerke (HWW).
Sie sind Veranlasserin oder Veranlasser der Aufgrabung oder sind von der veranlassenden Person bevollmächtigt worden.
- Sie reichen Ihren Antrag auf Erteilung eines Aufgrabescheines schriftlich oder über den bereitgestellten Online-Dienst ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen von Ihnen nach.
- Bei Vorliegen aller rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen wird Ihnen der Aufgrabeschein schriftlich erteilt.
Reichen Sie Ihren Antrag spätestens 7 Tage vor dem geplanten Beginn Ihrer Aufgabungen bei der zuständigen Stelle ein.
Als bauausführende Firma müssen Sie den Aufgrabeschein auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereithalten.
Der Aufgrabeschein ersetzt nicht weitere erforderliche Genehmigungen, wie zum Beispiel eine verkehrsrechtliche Anordnung.
Für die Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien benötigen Sie keinen Aufgabeschein, sondern die Zustimmung des Straßenbaulastträgers (Betriebs- und Unterhaltungsarbeiten sind dabei zustimmungsfrei).
Der Aufgrabeschein ersetzt nicht weitere erforderliche Genehmigungen, wie zum Beispiel eine verkehrsrechtliche Anordnung.
Für die Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien benötigen Sie keinen Aufgabeschein, sondern die Zustimmung des Straßenbaulastträgers (Betriebs- und Unterhaltungsarbeiten sind dabei zustimmungsfrei).
- Für Aufgrabungen im öffentlichen Raum ist Genehmigung in Form eines Aufgrabescheins notwendig
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service