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Melderegisterauskunft Erteilung einfach

Hamburg 99115004001001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115004001001

Leistungsbezeichnung

Melderegisterauskunft Erteilung einfach

Leistungsbezeichnung II

Melderegister einfache Auskunft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Melderegister ab 1987 (Synonym), Auskunft aus dem Melderegister ab 1987 (Synonym), Adressauskunft ab 1987 (Synonym), Meldeauskunft ab 1987 (Synonym), Auskünfte aus dem Meldedatenbestand ab 1987 (Synonym), Melderegisterauskunft ab 1987 - DOL (Synonym), Datenaustausch (Meldebehörden) (Synonym), Melderegisterauskunft an Behörden (Synonym), Massenabfrage (Synonym), Einfache Melderegisterauskunft -Massenanfrager- (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

§ 44 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__44.html
Nummer 44 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm
Gebührenordnung für Melde- und Ausweisangelegenheiten (MeldeGebO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-MeldeGebOHA2015rahmen/format/xsl?oi=w4n72Uy5qY&sourceP=%7B%22source%22%3A%22TOC%22%7D&docAcc=true

Teaser

Wenn Sie Meldedaten zu einer Person benötigen, können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. 

Volltext

Mit einer Melderegisterauskunft erhalten Sie Daten, die im Einwohnermeldeamt über eine Person gespeichert sind. Sie können eine einfache Melderegisterauskunft beantragen, wenn Sie zum Beispiel wissen möchten, wo jemand wohnt oder wenn Sie eine Person suchen.

Eine einfache Melderegisterauskunft enthält 

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad 
  • derzeitige Anschriften 

zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis der suchenden Person
  • Vor- und Familienname der gesuchten Person sowie
  • bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum der gesuchten Person

Voraussetzungen

  • Sie machen Angaben, anhand derer die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zur betroffenen Person verfügen (in der Regel Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Geschlecht oder zuletzt bekannte Anschrift).
  • Bei gewerblichen Anfragen geben Sie zusätzlich den Verwendungszweck der Daten an.
  • Wenn Sie die einfache Melderegisterauskunft online beantragen wollen, benötigen Sie ein Servicekonto Plus.

Kosten

einfache Melderegisterauskunft pro Auskunft und Person:
  • online 6,00 EUR (auch für neutrale Antworten)
  • vor Ort 14,00 EUR

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die einfache Melderegisterauskunft online:
  • Falls nicht bereits geschehen, richten Sie ein Servicekonto Plus ein.
    • Wenn bei Ihrem Personalausweis die Online-Funktion bereits aktiviert ist, können Sie das Servicekonto Plus mit Zuhilfenahme einer Ausweisapp oder einem Kartenlesegerät einrichten.
    • Wenn Sie über keinen Personalausweis mit Online-Funktion verfügen, registrieren Sie sich zunächst mit einem einfachen Servicekonto und gehen Sie dann einmalig  persönlich zu einem Standort des Hamburg Service, damit dort nach Vorlage eines anderen Ausweisdokumentes (zum Beispiel Ihres Reisepasses) Ihr Servicekonto auf ein Servicekonto Plus hochgestuft wird.
    • Hilfe zur Erstellung des Servicekontos finden Sie in der Rubrik "Links".
  • Sie geben alle Daten in den Online-Dienst ein und laden die Unterlagen hoch.
  • Sie zahlen die geringere Online-Gebühr.
  • Sie können die Melderegisterauskunft sofort im Portalpostfach des Online Dienstes abrufen.
Beantragen Sie die Melderegisterauskunft persönlich.
  • Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin.
  • Sie bringen zu dem Termin alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Sie zahlen die volle Gebühr.
  • Sie erhalten die Melderegisterauskunft per Post.

Bearbeitungsdauer

Online können Sie die Melderegisterauskunft sofort abrufen.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage vor Ort kann bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen.

Frist

Keine

Hinweise

Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

Der Online-Dienst sucht ausschließlich im aktuellen Bestand des Melderegisters. Datensätze von Personen, die länger als 5 Jahre nicht mehr in Hamburg gemeldet sind, werden in den historischen Datenbestand (Archiv) verschoben und können online nicht gefunden werden. Es wird durch den Online-Dienst eine kostenpflichtige neutrale Antwort erzeugt. Anfragen zu solchen Datensätzen können nur schriftlich an einen Standort des Hamburg Service oder das Einwohnerregister (einwohnerregister@hamburgservice.de) gerichtet werden.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Mit einer Melderegisterauskunft erhält man Daten, die im Einwohnermeldeamt über eine Person gespeichert sind.
  • Melderegisterauskunft kann beantragt werden, wenn man zum Beispiel wissen möchten, wo jemand wohnt oder eine Person gesucht wird
  • einfache Melderegisterauskunft enthält 
    • Familienname
    • Vornamen
    • Doktorgrad 
    • derzeitige Anschriften 
    • Mitteilung, wenn Person verstorben ist

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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