Melderegister, Auskunft von Daten von 1963 bis 1987 (Meldearchiv)
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Begriffe im Kontext
Auskunft aus dem Melderegister vor 1987 (Synonym), Adressauskunft vor 1987 (Synonym), Meldeauskunft vor 1987 (Synonym), Auskünfte aus dem Meldedatenbestand vor 1987 (Synonym), Meldearchiv, Auskunft für Daten vor 1987 (Synonym), Melderegisterauskunft, Daten vor 1987 (Archiv) - DOL (Synonym), Meldearchivauskunft (DOL)) (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Gebührenordnung für Melde- und Ausweisangelegenheiten (MeldeGebO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-MeldeGebOHA2015rahmen/format/xsl?oi=w4n72Uy5qY&sourceP=%7B%22source%22%3A%22TOC%22%7D&docAcc=true
Durch eine Melderegisterauskunft aus dem Mikrofilmarchiv können Sie Informationen von 1963 bis 1987 zu einer gesuchten Person, wie Name, Anschrift und Geburtsdatum erhalten.
Im Rahmen einer Melderegisterauskunft für Daten von 1963 bis 1987 erhalten Sie von der zuständigen Stelle Familienname, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person vor September 1987 verstorben oder nach außerhalb Hamburgs verzogen wird Ihnen dies mitgeteilt.
- Vor- und Zuname der gesuchten Person
- bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum
- evtl. Vollstreckungstitel in Kopie (bei erweiterter Auskunft).
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zur betroffenen Person verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
- Die Gebühr beträgt pro Auskunft und Person 24,50 EUR.
- Für Rentenzwecke ist die Auskunft gebührenfrei.
- Sie richten Ihre Anfrage persönlich, postalisch, per Mail oder per Fax an die zuständige Stelle.
- Die Antwort erhalten Sie grundsätzlich per Post.
- HamburgService - Online-Dienste - Melderegisterauskunft
- Melderegister, Einfache Melderegisterauskunft für Privatpersonen
- Melderegister, Einfache Melderegisterauskunft für Rechtsanwälte oder Firmen
- Melderegister, Erweiterte Melderegisterauskunft
- HamburgService - Online-Dienste - Registrierung
- Staatsarchiv, Kulturbehörde
- Staatsarchiv, Personenstandsunterlagen
- Melderegister, Einfache Melderegisterauskunft - Antrag
- Zuständig ist ausschließlich die Abteilung Zentrale Meldeangelegenheiten - Einwohnerregister
- Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich
- Für Meldedaten vor dem 01.01.1963 ist das Staatsarchiv Hamburg zuständig. Bitte wenden Sie sich an das Staatsarchiv Hamburg.