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Akteneinsicht nach VwVfG Gewährung

Hamburg 99146014080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99146014080000

Leistungsbezeichnung

Akteneinsicht nach VwVfG Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Einsicht in Bauakten nehmen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Akteneinsicht Bauakten (Synonym), Bauaktenausleihung (Synonym), Fa. Bauakteneinsicht (Synonym), Gebäudejahr (Synonym), Baujahr von Gebäuden (Synonym), Grundriss, Gebäude (Synonym), Gebäudegrundriss (Synonym), Bauangelegenheiten (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Dezernat 4 (Hamburg-Mitte)

Handlungsgrundlage

Teaser

Über jedes Bauvorhaben wird eine Bauakte geführt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Einsicht in diese Akten nehmen.

Volltext

Bauakten entstehen während der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen in die Bauakten Einsicht nehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes Identifikationsdokument 
  • ggf. Ihre Meldebescheinigung, wenn die aktuelle Adresse nicht auf dem Identifikationsdokument enthalten ist
  • Gegebenenfalls: Vollmacht des Grundeigentümers beziehungsweise der Grundeigentümerin oder Verwaltervollmacht 
    • Bei einer Verwaltervollmacht handelt es sich um eine vom Eigentümer beziehungsweise der Eigentümerin ausgestellte Vollmacht für eine Person, die zur Verwaltung ernannt wird. Eine von der Hausverwaltung ausgestellte Vollmacht ist nicht ausreichend.

Voraussetzungen

Sie haben ein berechtigtes Interesse, die Bauakte einzusehen, dies haben Sie beispielsweise als
  • Eigentümerin oder Eigentümer
  • Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter
  • Hausverwalterin oder Hausverwalter

Kosten

Gebühr: 33€ - 67€
Für Einsichtnahme je Akte 37,40 - 76,20 EUR, je nach Aufwand ggf. zuzüglich Kosten für Kopien

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren schriftlich oder telefonisch einen Termin mit der zuständigen Stelle und geben hierbei bereits bekannt, in welche Akte Sie Einsicht nehmen wollen.
  • An dem vereinbarten Termin legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
  • Bei Erfüllung aller Voraussetzungen nehmen Sie Einsicht in die Bauakte. Auf Wunsch können Sie kostenpflichtige Kopien aus der Bauakte erhalten.
  • Sie zahlen die Gebühren für die Einsichtnahme sowie gegebenenfalls das Erstellen von Kopien.

Bearbeitungsdauer

Die Wartezeit auf einen Termin ist abhängig von der Auslastung der zuständigen Stelle. Zum Terminzeitpunkt können Sie die Akte umgehend einsehen.

Frist

Keine

Hinweise

Ab dem 01.08.2024 haben Sie für das Bezirksamt Eimsbüttel über die Schaltfläche "Termin buchen", die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung.
Eine Freischaltung der Online-Terminvereinbarung für die anderen Bezirksämter ist in Klärung

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Einsicht in Bauakten nehmen
  • Bauakte enthält alle Schriftstücke und Zeichnungen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben
  • Bauakten werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt
  • Bauakten können eingesehen werden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Bergedorf

Formulare

nicht vorhanden

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