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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

Hamburg 99003002022000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003002022000

Leistungsbezeichnung

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

Leistungsbezeichnung II

Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Lebensmittelhygiene (Synonym), Gesundheitszeugnisse für Lebensmittelberufe (Synonym), Lebensmittelzeugnisse (Synonym), Gesundheitszeugnis (Synonym), IfSG (Synonym), Bescheinigung des Gesundheitsamtes (Synonym), Gesundheitsbelehrung (Synonym), Hygienebelehrung (Synonym), Infektionsschutzbelehrung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Belehrungen (Eimsbüttel)

Handlungsgrundlage

§ 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__43.html

Teaser

Wenn Sie zum ersten Mal in einem Beruf arbeiten, der mit Lebensmitteln zu tun hat, benötigen Sie eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt.

Volltext

Wenn Sie Lebensmittel herstellen, bearbeiten oder verkaufen und dabei direkt oder indirekt etwa über Geschirr oder Besteck mit ihnen in Kontakt kommen, benötigen Sie eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Dies gilt auch, wenn Sie zum ersten Mal in Küchen von Restaurants, Kantinen, Cafés oder ähnlichen Einrichtungen arbeiten möchten.
Diese Bescheinigung bestätigt, dass Sie an einer Belehrung zu Hygienemaßnahmen und Infektionsschutz teilgenommen haben. Sie ist lebenslang gültig.
Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt selbst oder von einem beauftragten Arzt beziehungsweise einer Ärztin ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb von Hamburg haben, benötigen Sie einen schriftlichen Nachweis Ihres Arbeitgebers in Hamburg.
  • Wenn die Belehrung für eine Person unter 16 Jahren erfolgen soll, benötigt die erziehungsberechtigte oder die bevollmächtigte Person ihren Personalausweis oder Reisepass sowie gegebenenfalls eine Vollmacht.
  • Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, benötigen Sie eine Erlaubnis Ihrer Erziehungsberechtigten.
  • Wenn Sie eine Gebührenbefreiung beantragen möchten, benötigen Sie Nachweise, dass die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen.

Voraussetzungen

  • Sie möchten zum ersten Mal in einem Beruf arbeiten, bei dem Sie Lebensmittel herstellen, bearbeiten oder verkaufen und dabei direkt mit ihnen in Kontakt kommen.
  • Es gibt keine Hinweise darauf, dass Sie an einer ansteckenden Krankheit wie Salmonellen oder Shigellose erkrankt sind.
  • Die Belehrung findet höchstens 3 Monate vor dem Start Ihrer Tätigkeit statt. Die Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein, wenn Sie mit der Tätigkeit beginnen.
  • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, müssen Sie eine volljährige Begleitperson zur Belehrung mitbringen, die einen Ausweis und eine Vollmacht vorlegt.
  • Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, benötigen Sie außerdem eine schriftliche Erlaubnis Ihrer Erziehungsberechtigten.

Kosten

30,00 EUR. Eine Befreiung von der Gebühr ist unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag möglich.
Die Ausstellung einer Zweitschrift (Gebühr: 15,00 EUR) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese sind vor Ort abzuklären.

Verfahrensablauf

  • Sie buchen über das Online-Terminmanagementsystem einen Termin für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
  • Sie können sich alternativ an eine betraute Ärztin oder Arzt wenden. Eine Liste der Ärztinnen und Ärzte finden Sie bei den Links.
  • Der Veranstaltungsort (Holi-Kino) ist nicht barrierefrei. Wenn Sie einen barrierefreien Veranstaltungsort benötigen, wenden Sie sich bitte per Mail an belehrungen@eimsbuettel.hamburg.de.
  • Wenn Sie einen Termin für eine Gruppenbelehrung buchen möchten, wenden Sie sich bitte per Mail an belehrungen@eimsbuettel.hamburg.de.
  • Wenn Sie unter 16 Jahren Jahre alt sind, erscheinen Sie in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer anderen bevollmächtigten, volljährigen Person. Diese Person muss sich vor der Belehrung mit Vollmacht und Personaldokument ausweisen.
  • Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, benötigen Sie eine schriftliche Erklärung Ihrer Erziehungsberechtigten.
  • Erscheinen Sie persönlich zum Termin. Die Belehrung findet im Holi-Kino in der Schlankreye 69 – 73 in 20144 Hamburg (U-Bahn-Haltestelle Hoheluftbrücke) statt.
  • Die Belehrung findet durch das Gesundheitsamt statt.
  • Sie erhalten die Bescheinigung.
  • Sie erhalten eine Gebührenrechnung.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Wenn Sie eine Zweitschrift benötigen, wenden Sie sich bitte per Mail an belehrungen@eimsbuettel.hamburg.de.

Bearbeitungsdauer

Die Belehrung dauert ungefähr 45 Minuten.

Frist

  • Sie benötigen die Bescheinigung, bevor Sie mit der Tätigkeit beginnen.
  • Die Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein, wenn Sie mit der Tätigkeit beginnen.
  • Beantragen Sie die Bescheinigung frühestens 3 Monate, bevor Sie mit der geplanten Tätigkeit beginnen.

Hinweise

Das Bezirksamt Eimsbüttel ist für alle Bezirke in Hamburg zuständig.

Persönliches Erscheinen
 ist in jedem Fall erforderlich.

Sprachbarriere: Belehrung nur in deutscher Sprache.
Bei einer Sprachbarriere bitte in Begleitung einer Person erscheinen, die übersetzen kann.
Ort der Belehrung: Holi-Kino, Schlankreye 69-73, 20144 Hamburg, Nähe U-Bahn Hoheluftbrücke.
Das Holi-Kino ist nicht barrierefrei.

Für Einzelpersonen besteht die Möglichkeit online einen Termin zur Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz zu buchen (siehe oben: Schaltfläche "Termin buchen").
Für Gruppenbuchungen ist die Kontaktaufnahme per E-Mail (siehe Kontaktdaten) erforderlich.

Sie haben auch die Möglichkeit, die Belehrung durch einen niedergelassenen Arzt durchführen zu lassen (keine Gebührenbefreiung). Sofern Sie dieses Angebot annehmen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der jeweiligen Arztpraxis (siehe Formulare und Downloads).

Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht vorgeschrieben.
 
Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
 
Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht.

Rechtsbehelf

Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

Kurztext

  • Belehrung durch das Gesundheitsamt ist erforderlich bei erstmaliger gewerblicher Tätigkeit mit direktem oder indirektem Lebensmittelkontakt (Herstellen, Behandeln, Verkauf)
  • Voraussetzung: gemeldet in Hamburg oder Arbeitsstelle in Hamburg
  • Es findet eine Belehrung statt und eine Bescheinigung wird auf dem Postweg zugesandt.
  • Bezahlung durch Überweisung nach Erhalt eines Gebührenbescheides.
  • Kosten: 30 Euro
  • Ziel der Belehrung:
    • Erkennen und Vermeiden von Infektionskrankheiten
    • Verhinderung der Kontamination von Lebensmitteln
  • Das Wissen, wann eine Tätigkeit in genannten Bereichen nicht mehr ausgeübt werden darf.
  • Zuständig: örtliches Gesundheitsamt oder vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin oder beauftragter Arzt
  • Onlineterminbuchung
  • Minderjährige:
    • Unter 16 Jahren: nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer anderen bevollmächtigten Person
    • 16-18 Jahre: zu der Belehrung müssen zwei ausgefüllte Dokumente ins Holi-Kino mitgebracht werden.
    • Diese können auf der Hamburg-Seite heruntergeladen werden.
  • Sprachbarriere: Belehrung nur in deutscher Sprache
  • Bei einer Sprachbarriere bitte in Begleitung einer Person erscheinen, die übersetzen kann.
  • Ort der Belehrung: Holi-Kino, Schlankreye 69-73, 20144 Hamburg, Nähe U-Bahn Hoheluftbrücke
  • Das Holi-Kino ist nicht barrierefrei.
  • Bürger*innen mit Barriere erhalten einen Termin im Gesundheitsamt Eimsbüttel. Terminabsprache erforderlich.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel

Formulare

nicht vorhanden

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