Breitensport Förderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Sportbund Hamburg (Synonym), Hamburger Sportbund (Synonym), Breitensportförderung (Synonym), Hamburger Sportverband (Synonym)
Fachlich freigegeben am
25.11.2024
Fachlich freigegeben durch
Sportförderung (BIS Landessportamt)
Die allgemeine Sportförderung ist eine finanzielle Zuwendung, die sich an Verbände, Vereine und sonstige korporative Träger richtet. Es werden unter anderem Investitionen sowie einmalige oder fortlaufende Vorhaben gefördert.
Mit der "Active City-Strategie" hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg die konkrete, sportpolitische Ausrichtung der nächsten Jahre weiterentwickelt.
Im Zielbild der Active City mit aktiven Hamburgerinnen und Hamburgern spiegelt sich das Selbstverständnis Hamburgs – einer Stadt, die sich immer mehr auch über den Sport in seiner gesamten Ausprägung, über Bewegung und Aktivität definiert - wider. Hamburg ist eine Stadt, in der die Menschen sportbegeistert und sportlich aktiv sind, in der der Sport im Stadtbild präsent ist und sowohl das Lebensgefühl als auch die Lebensqualität entscheidend prägt.
Menschen, die noch nicht sportlich aktiv sind, sollen für den Sport gewonnen und begeistert werden. Darüber hinaus werden Sport und Bewegungsförderung als politische Querschnittsaufgabe und der Gesundheit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger dienend verstanden.
Sport soll nicht nur an der Spitze, sondern auch in der Breite gefördert werden. Um diese Ziele zu erreichen, gewährt die Behörde für Inneres und Sport vorhabenbezogene Zuwendungen zur Allgemeinen Sportförderung auf der Grundlage der Förderrichtlinie und den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie der Baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau).
Die allgemeine Sportförderung ist eine finanzielle Zuwendung, die sich an Verbände und Vereine sowie sonstige korporative Trägerinnen und Träger richtet.
Eine Förderung muss auf die Erfüllung der Ziele der Active City Strategie einzahlen. Es werden Vorhaben unterschiedlichster Art gefördert. Dazu zählen beispielsweise Investitionen sowie einmaligen oder fortlaufenden Vorhaben.
Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller zur Deckung der Ausgaben für das Vorhaben einen Finanzierungsanteil aus Eigenmitteln erbringt. Zuwendungen werden grundsätzlich als teilfinanzierter Zuschuss für einzelne abgegrenzte Vorhaben gewährt.
Die beziehungsweise der Zuwendungsempfangende ist berechtigt, die Zuwendungsmittel an Dritte weiterzugeben, wenn eine entsprechende (vertragliche) Vereinbarung geschlossen wird.
Im Zielbild der Active City mit aktiven Hamburgerinnen und Hamburgern spiegelt sich das Selbstverständnis Hamburgs – einer Stadt, die sich immer mehr auch über den Sport in seiner gesamten Ausprägung, über Bewegung und Aktivität definiert - wider. Hamburg ist eine Stadt, in der die Menschen sportbegeistert und sportlich aktiv sind, in der der Sport im Stadtbild präsent ist und sowohl das Lebensgefühl als auch die Lebensqualität entscheidend prägt.
Menschen, die noch nicht sportlich aktiv sind, sollen für den Sport gewonnen und begeistert werden. Darüber hinaus werden Sport und Bewegungsförderung als politische Querschnittsaufgabe und der Gesundheit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger dienend verstanden.
Sport soll nicht nur an der Spitze, sondern auch in der Breite gefördert werden. Um diese Ziele zu erreichen, gewährt die Behörde für Inneres und Sport vorhabenbezogene Zuwendungen zur Allgemeinen Sportförderung auf der Grundlage der Förderrichtlinie und den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie der Baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau).
Die allgemeine Sportförderung ist eine finanzielle Zuwendung, die sich an Verbände und Vereine sowie sonstige korporative Trägerinnen und Träger richtet.
Eine Förderung muss auf die Erfüllung der Ziele der Active City Strategie einzahlen. Es werden Vorhaben unterschiedlichster Art gefördert. Dazu zählen beispielsweise Investitionen sowie einmaligen oder fortlaufenden Vorhaben.
Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller zur Deckung der Ausgaben für das Vorhaben einen Finanzierungsanteil aus Eigenmitteln erbringt. Zuwendungen werden grundsätzlich als teilfinanzierter Zuschuss für einzelne abgegrenzte Vorhaben gewährt.
Die beziehungsweise der Zuwendungsempfangende ist berechtigt, die Zuwendungsmittel an Dritte weiterzugeben, wenn eine entsprechende (vertragliche) Vereinbarung geschlossen wird.
- Formular Z001 Antragsformular Allgemeine Sportförderung
- Wirtschafts- oder Finanzierungsplan
- Selbstdarstellung der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
- aktueller Ausdruck aus dem Vereins- oder Handelsregister
- Die allgemeine Sportförderung ist eine finanzielle Zuwendung, die sich an Verbände und Vereine sowie sonstige korporative Trägerinnen und Träger richtet.
- Zuwendungen werden nur gewährt, sofern ein Bezug auf die Active City Strategie und die darin verankerten Ziele erkennbar ist.
- Erstmalige Zuwendungen werden grundsätzlich nur für solche sportbezogenen Vorhaben gewährt, die noch nicht begonnen worden sind.
- Zuwendungen werden in der Regel nur gewährt, wenn die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller zur Deckung der Ausgaben für das Vorhaben einen Finanzierungsanteil aus Eigenmitteln erbringt.
- Das Zuwendungsverfahren beginnt mit dem von Ihnen eingereichten Antrag.
- Ihr Antrag wird an zentraler Stelle erfasst. Sie erhalten ein Eingangsschreiben. Sollten formale oder inhaltliche Nachbesserungen erforderlich sein, wird das Landessportamt auf Sie zukommen.
- Nach positiver Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Dieser erhält, soweit Sie nicht vorher schon einen Rechtsmittelverzicht (liegt als Vordruck jedem Bescheid bei) eingereicht haben, nach einem Monat Bestandskraft. Nachdem der Bescheid Bestandskraft erhalten hat, können Sie Zuwendungsmittel nach Maßgabe des Bescheides abfordern.
- Die Zuwendungsmittel werden dann von Ihnen zur Erreichung des Zuwendungszwecks und der Ziele, die mit der gewährten Zuwendung verbunden sind, durch Sie eingesetzt.
Nach Vorlage aller Unterlagen erfolgt eine zeitnahe Bearbeitung mit anschließender Zusendung des Zuwendungsbescheides.
Die Fristen für die allgemeine Sportförderung bemessen sich nach dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Vorhaben startet.
Bei fortlaufenden Vorhaben mit Beginn 01.01. ist die Antragsfrist der 15.10. des Vorjahres
Bei einmaligen Vorhaben mit Beginn bis 30.06. ist die Antragsfrist 15.10. des Vorjahres
Bei einmaligen Vorhaben mit Beginn ab 01.07. ist die Antragsfrist 15.04. des laufenden Jahres
Bei fortlaufenden Vorhaben mit Beginn 01.01. ist die Antragsfrist der 15.10. des Vorjahres
Bei einmaligen Vorhaben mit Beginn bis 30.06. ist die Antragsfrist 15.10. des Vorjahres
Bei einmaligen Vorhaben mit Beginn ab 01.07. ist die Antragsfrist 15.04. des laufenden Jahres
Einzelne Sportlerinnen und Sportler werden im Rahmen der Allgemeinen Sportförderung grundsätzlich nicht gefördert.
- Die "Active City-Strategie" legt Hamburgs sportpolitische Ausrichtung für die kommenden Jahre fest.
- Ziel: Förderung von Bewegung, Aktivität und sportlicher Begeisterung in der Bevölkerung.
- Sport soll Lebensgefühl und Lebensqualität prägen, sichtbar im Stadtbild sein.
- Ansprache auch für bislang nicht aktive Menschen, Förderung von Breiten- und Spitzensport.
- Sport- und Bewegungsförderung als politische Querschnittsaufgabe zur Gesundheitsförderung.
- Finanzielle Zuwendungen an Verbände, Vereine und andere Träger, keine Förderung von Einzelsportlern.
- Voraussetzungen:
- Vorhaben muss die Ziele der Active City-Strategie unterstützen.
- Antragsteller müssen Eigenmittel einbringen.
- Zuwendungen erfolgen als teilfinanzierte Zuschüsse für abgegrenzte Projekte.
- Mittelweitergabe an Dritte erlaubt, wenn vertraglich geregelt.
- Fördergrundlage: Förderrichtlinie, ANBest-P und NBest-Bau.