Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Heimataufgebot (Synonym), Eheschließung im Ausland (Synonym), Ehefähigkeitszeugnisse, Eheschließung im Ausland (Synonym), Heiraten im Ausland (Synonym), Ledigkeitsbescheinigung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
25.02.2025
Fachlich freigegeben durch
Standesamt (Harburg)
Wenn Sie ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Heirat im Ausland benötigen, dann können Sie dies bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.
In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie dort als Deutscher heiraten wollen.
Dies gilt auch, wenn Sie als Staatenlose, heimatlose Person oder ausländischer Flüchtling dem deutschen Recht unterliegen.
Das Standesamt an Ihrem Wohnort oder dort, wo Sie gemeldet sind, stellt das Ehefähigkeitszeugnis aus.
Wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz haben, ist das letzte Standesamt an Ihrem früheren Wohnort zuständig.
Waren Sie nie oder nur kurz in Deutschland, stellt das Standesamt I in Berlin das Zeugnis aus.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung vom Standesamt, dass Sie nach deutschem Recht die im Ehefähigkeitszeugnis genannte Person heiraten dürfen.
Dies gilt auch, wenn Sie als Staatenlose, heimatlose Person oder ausländischer Flüchtling dem deutschen Recht unterliegen.
Das Standesamt an Ihrem Wohnort oder dort, wo Sie gemeldet sind, stellt das Ehefähigkeitszeugnis aus.
Wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz haben, ist das letzte Standesamt an Ihrem früheren Wohnort zuständig.
Waren Sie nie oder nur kurz in Deutschland, stellt das Standesamt I in Berlin das Zeugnis aus.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung vom Standesamt, dass Sie nach deutschem Recht die im Ehefähigkeitszeugnis genannte Person heiraten dürfen.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen benötigen Sie folgende Unterlagen:
Das Standesamt benötigt zur Ausstellung die Unterlagen für beide Partner.
Ausländische Urkunden müssen durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher oder Dolmetscherin übersetzt werden.
Je nach Land kann eine Übersetzung, Beglaubigung (Apostille) oder Legalisation nötig sein.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde vom Standesamt Ihres Geburtsortes
- Geburtsurkunde oder internationale Geburtsurkunde
- Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
- ausländische Heiratsurkunden und rechtskräftige Scheidungsurteile aller Vorehen
- Bescheinigung gemäß Art. 39 über Entscheidungen in Ehesachen
- Feststellungsbescheid des Oberlandesgerichts über die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen
- Sterbeurkunde des Ehegatten
Das Standesamt benötigt zur Ausstellung die Unterlagen für beide Partner.
Ausländische Urkunden müssen durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher oder Dolmetscherin übersetzt werden.
Je nach Land kann eine Übersetzung, Beglaubigung (Apostille) oder Legalisation nötig sein.
Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder unterliegen als Staatenlose, heimatlose Person oder ausländischer Flüchtling dem deutschen Recht.
Sie wollen im Ausland heiraten.
Das Land, in dem Sie heiraten möchten, fordert von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis ab.
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder unterliegen als Staatenlose, heimatlose Person oder ausländischer Flüchtling dem deutschen Recht.
Sie wollen im Ausland heiraten.
Das Land, in dem Sie heiraten möchten, fordert von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis ab.
Die Kosten für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnis belaufen sich auf 68,00 EUR.
Wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, dann betragen sie Kosten 109,50 EUR.
Wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, dann betragen sie Kosten 109,50 EUR.
- Sie setzten sich vor einer Antragstellung mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung
- Sie werden daraufhin persönlich oder schriftlich über die notwendigen Unterlagen informiert
- Anschließend beantragen Sie das Ehefähigkeitszeugnis schriftlich oder persönlich bei dem zuständigen Standesamt
- Das zuständige Standesamt prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert es weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an
- Die zuständige Standesamt entscheidet über Ihren Antrag
Je nach Komplexität der Fallkonstellation des Paares und der vorzulegenden Unterlagen bis zu einigen Wochen.
Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit haben, reicht es häufig, wenn nur ein Ehefähigkeitszeugnis für beide Verlobte ausgestellt wird.
Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis.
Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.
Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis.
Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.
- Beantragung Ehefähigkeitszeugnis, wenn Deutsche im Ausland heiraten wollen
- gilt auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge
- Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung vom Standesamt, dass die antragstellenden Personen einander nach deutschem Recht heiraten dürfen
- Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis erfolgt durch das Standesamt am Wohnort
- bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands ist das letzte Standesamt am früheren Wohnort zuständig
- Kein Wohnsitz in Deutschland: Standesamt I in Berlin zuständig
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service