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Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

Hamburg 99059002012000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059002012000

Leistungsbezeichnung

Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Ehefähigkeitszeugnis ausstellen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Heimataufgebot (Synonym), Eheschließung im Ausland (Synonym), Ehefähigkeitszeugnisse, Eheschließung im Ausland (Synonym), Heiraten im Ausland (Synonym), Ledigkeitsbescheinigung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Standesamt (Harburg)

Teaser

Wenn Sie ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Heirat im Ausland benötigen, dann können Sie dies bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.

Volltext

In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie dort als Deutscher heiraten wollen.
Dies gilt auch, wenn Sie als Staatenlose, heimatlose Person oder ausländischer Flüchtling dem deutschen Recht unterliegen.
Das Standesamt an Ihrem Wohnort oder dort, wo Sie gemeldet sind, stellt das Ehefähigkeitszeugnis aus.
Wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz haben, ist das letzte Standesamt an Ihrem früheren Wohnort zuständig.
Waren Sie nie oder nur kurz in Deutschland, stellt das Standesamt I in Berlin das Zeugnis aus.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung vom Standesamt, dass Sie nach deutschem Recht die im Ehefähigkeitszeugnis genannte Person heiraten dürfen.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde vom Standesamt Ihres Geburtsortes  
Wenn Sie im Ausland geboren sind:
  • Geburtsurkunde oder internationale Geburtsurkunde 
Wenn Sie schon einmal verheiratet/verpartnert waren:
  • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
Bei Eheschließung/Scheidung im Ausland:
  • ausländische Heiratsurkunden und rechtskräftige Scheidungsurteile aller Vorehen
Bei Ehescheidung im EU-Ausland:
  • Bescheinigung gemäß Art. 39 über Entscheidungen in Ehesachen
Bei Ehescheidung außerhalb der EU:
  • Feststellungsbescheid des Oberlandesgerichts über die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen
Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
  • Sterbeurkunde des Ehegatten
Hinweis:
Das Standesamt benötigt zur Ausstellung die Unterlagen für beide Partner.
Ausländische Urkunden müssen durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher oder Dolmetscherin übersetzt werden.
Je nach Land kann eine Übersetzung, Beglaubigung (Apostille) oder Legalisation nötig sein.

Voraussetzungen

Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder unterliegen als Staatenlose, heimatlose Person oder ausländischer Flüchtling dem deutschen Recht.
Sie wollen im Ausland heiraten.
Das Land, in dem Sie heiraten möchten, fordert von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis ab.

Kosten

Die Kosten für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnis belaufen sich auf 68,00 EUR.
Wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, dann betragen sie Kosten 109,50 EUR.

Verfahrensablauf

  • Sie setzten sich vor einer Antragstellung mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung
  • Sie werden daraufhin persönlich oder schriftlich über die notwendigen Unterlagen informiert
  • Anschließend beantragen Sie das Ehefähigkeitszeugnis schriftlich oder persönlich bei dem zuständigen Standesamt
  • Das zuständige Standesamt prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert es weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an
  • Die zuständige Standesamt entscheidet über Ihren Antrag

Bearbeitungsdauer

Je nach Komplexität der Fallkonstellation des Paares und der vorzulegenden Unterlagen bis zu einigen Wochen.

Frist

Das Ehefähigkeitszeugnis ist nach Ausstellung 6 Monate lang gültig.

Hinweise

Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit haben, reicht es häufig, wenn nur ein Ehefähigkeitszeugnis für beide Verlobte ausgestellt wird.
Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis.
Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung und Anweisung des Standesamtes

Kurztext

  • Beantragung Ehefähigkeitszeugnis, wenn Deutsche im Ausland  heiraten wollen
  • gilt auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische  Flüchtlinge
  • Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung vom Standesamt, dass die antragstellenden Personen einander nach deutschem Recht heiraten dürfen
  • Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis erfolgt durch das Standesamt am Wohnort
  • bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands ist das letzte Standesamt am früheren Wohnort zuständig
  • Kein Wohnsitz in Deutschland: Standesamt I in Berlin zuständig

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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