Fischereischein Ausstellung
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Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischGHA2019rahmen
Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Fischerei und der Fischwirtschaft (FischZustAnO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischZustAnOHA2019rahmen
Sie müssen den Fischereischein immer dabei haben, wenn Sie fischen oder angeln gehen und auf Anfrage berechtigter Stellen zusammen mit einem Ausweisdokument sowie einem Nachweis für die Zahlung der Fischereiabgabe vorzeigen.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Passbild
- Nachweis über die bestandene Sportfischereiprüfung
- Bei Ausstellung eines Ersatz- oder Neuausstellung zusätzlich: vorhandener Fischereischein
- Sie beantragen den Fischereischein an Ihrem Hauptwohnsitz beziehungsweise am Hauptwohnsitz der Person, für die Sie den Fischereischein beantragen
- Sie, beziehungsweise die Person, für die Sie den Fischereischein beantragen, haben die Fischereischeinprüfung bestanden
- Sie sind volljährig oder
- die minderjährige Person, für die Sie als gesetzliche Vertretung einen Fischereischein beantragen, ist mindestens 12 Jahre alt
Neuausstellung bei Vollendung des 18. Lebensjahres: 10,00 EUR
- Sie erscheinen persönlich bei der zuständigen Stelle und legen die notwendigen Unterlagen vor.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und stellt bei Erfüllung aller Voraussetzungen den Fischereischein aus.
- Sie unterschreiben auf dem Fischereischein.
- Sie bezahlen die Gebühr für den Fischereischein und die Fischereiabgabe.
- Der Fischereischein wird an Sie ausgegeben.
Personen, die noch nicht 15 Jahre alt sind, dürfen auch ohne Fischereischein mit einer Handangel fischen, sofern sie von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein beaufsichtigt werden.
Wird der Fischereischein an eine minderjährige Person ausgestellt, muss der Fischereischein nach Vollendung des 18. Lebensjahres erneuert werden.
Fischereischeine für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland (Touristen) und Berufsfischer werden von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) ausgestellt. (siehe Formulare, Services & Links)
Die Fischereischeine der anderen deutschen Bundesländer, für die das Ablegen einer Prüfung notwendig ist, werden in Hamburg anerkannt.
Auskünfte über für das Angeln berechtigte Gewässer erteilt der Angelsport-Verband Hamburg e.V. (siehe Formulare, Services & Links).
- Wer fischen oder angeln möchte, benötigt einen Fischereischein
- Fischereischein muss beantragt werden
- Man muss den Fischereischein immer dabei haben, wenn man fischt oder angelt und zusammen mit einem Ausweisdokument und einem Nachweis für die Zahlung der Fischereiabgabe vorzeigen