Amtsgericht, Hinterlegungssachen
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Begriffe im Kontext
Hinterlegungsverfahren, Amtsgericht (Synonym), Hinterlegungsstelle, Amtsgericht (Synonym), Hinterlegungen, Amtsgericht (Synonym), Hinterlegungssachen, Amtsgericht (Synonym), Abt 57,58 HL, Amtsgericht (Synonym), Registerzeichen HL, Amtsgericht (Synonym), Beschwerden in Hinterlegungssachen, Amtsgerichte (Synonym), Haftkaution, Amtsgericht (Synonym), Sicherheitsleistung, Amtsgericht (Synonym)
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Eine Hinterlegung kann grundsätzlich nur erfolgen, sofern hierfür ein gesetzlicher Hinterlegungsgrund besteht, z.B. Sicherheitsleistung aufgrund eines Rechtsstreits, Annahmeverzug oder Gläubigerungewissheit nach § 372 BGB
Hinterlegungssachen werden seit dem 1.2.2011 nur noch im Amtsgericht Hamburg-Mitte bearbeitet. Hinterlegt werden:
- Geldbeträge in EUR
- Wertgegenstände
- Wertpapiere
- sonstige Urkunden
- Kostbarkeiten und andere als gesetzlich zugelassene Zahlungsmittel zur Hinterlegung.