Kampfmittel Anzeige der Kenntnis Entgegennahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
Bombenfund, Notruf (Synonym), Fa. Kampfmittelfund, Notruf (Synonym), Fundmunition, Notruf (Synonym)
Fachlich freigegeben am
03.02.2025
Fachlich freigegeben durch
Feuerwehrleitungsstab-FLSt-L
Kampfmittelverordnung (KampfmittelVO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KampfmVHA2005rahmen
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KampfmVHA2005rahmen
Wenn Sie Kenntnis von Kampfmitteln haben, müssen Sie dies melden, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu vermeiden.
Sollten Sie Kenntnis über Kampfmittel wie zum Beispiel
- Bomben,
- Granaten,
- Munition oder
- andere explosive Stoffe
- Sie melden sich telefonisch unter der Notruf-Nummer 110.
- Sie teilen Ihr Anliegen mit.
- Sie benennen den Fundort.
- Sie warten auf weitere Anweisungen der zuständigen Stelle und befolgen diese.
- Die zuständige Stelle leitete alle weiteren notwendigen Maßnahmen ein.
Ihre Meldung wird sofort entgegengenommen und weiterbearbeitet. Die Bearbeitungsdauer bei einer Kampfmittelräumung hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann stark variieren.
Unternehmen Sie keine eigenen Sicherungs- oder Bergungsversuche, da Kampfmittel äußerst gefährlich und instabil sein können. Überlassen Sie die Entschärfung und den Umgang stets geschultem Fachpersonal.
- Kampfmittelfund muss über 110 gemeldet werden
- Bomben
- Granaten
- Munition
- andere explosive Stoffe