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Grundstücksvermessung Durchführung

Hamburg 99123009058000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123009058000

Leistungsbezeichnung

Grundstücksvermessung Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Liegenschaftsvermessungen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Grundstücksgrenzen (Synonym), Grundstücksgröße (Synonym), Flurstücksabsteckungen (Synonym), Grenzabsteckung (Synonym), Grenzsteine (Synonym), Grundstücksabsteckung (Synonym), Grundstücksvermessung (Synonym), Grenzmessung (Synonym), Flurstückszerlegung (Synonym), Flurstücksteilungen (Synonym), Flurstücksgrenze (Synonym), Flurstücksvermessung (Synonym), Flurstücksverschmelzung (Synonym), Grenzherstellung (Synonym), Grenzpunkt (Synonym), Grenzpunktkoordinate (Synonym), Vermessungspunktkoordinaten (Synonym), Vermessungspunkt (Synonym), Zerlegungsvermessung (Synonym), Grenzfeststellung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.02.2022

Fachlich freigegeben durch

LGV Grenzvermessung

Handlungsgrundlage

Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005V1IVZ

Teaser

Es werden alte und neue Grenzen Ihres Grundstücks ermittelt und festgestellt, Grenzpunkte abgemarkt und Gebäude eingemessen.

Volltext

Unter Liegenschaftsvermessung wird die Vermessung von Flurstücken und Gebäuden verstanden.
Bezogen auf Flurstücke werden diese für folgende Zwecke vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessungen (LGV) durchgeführt:
  • Zerlegung von Flurstücken in zwei oder mehrere Flurstücke
  • Verschmelzung von Flurstücken
  • Herstellung, Anzeigen und Vermarkung von Grenzpunkten
Weitere Aufgaben sind
  • Festlegung und Sicherung von Belastungsflächen
  • Grenzverhandlungen vor Ort bei unklaren Verhältnissen zum Grenzverlauf
  • Klärung von Unstimmigkeiten zum Grenzverlauf vor Ort
  • Bestimmungen von Abstandsmaßen
    • von Gebäuden
    • Gebäudeteilen
    • Bäumen zur Grenze
  • Bescheinigungen von flurstücksbezogenen Sachverhalten

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer des Grundstücks sind
  • eine Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers
  • oder ein Kaufvertrag

Voraussetzungen

  • Das Flurstück befindet sich in ihrem Eigentum.
  • Befindet sich das Flurstück nicht in ihrem Eigentum, benötigen Sie eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers.
  • Bei Miteigentum an einem Flurstück müssen alle mit der Vermessung einverstanden sein.
  • Erbbauberechtigte sind ebenfalls auftragsberechtigt.
  • Eine Auftragserteilung ist nur in schriftlicher Form möglich.

Kosten

Informationen zur Höhe der Gebühren / Preise erhalten Sie wie folgt:
  • telefonisch,
  • über die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung oder
  • über das Preisverzeichnis LGV in der jeweils geltenden Fassung.

Verfahrensablauf

Anträge werden nur per Post, Fax oder E-Mail entgegengenommen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Vermessung.

Frist

keine

Hinweise

Auskünfte über den Eigentümer eines Hauses oder eines Grundstücks werden aus Datenschutzgründen grundsätzlich nicht erteilt.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

Unter Liegenschaftsvermessung wird die Vermessung von Flurstücken und Gebäuden verstanden.
Bezogen auf Flurstücke werden diese für folgende Zwecke vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessungen (LGV) durchgeführt:
  • Zerlegung von Flurstücken in zwei oder mehrere Flurstücke
  • Verschmelzung von Flurstücken
  • Herstellung, Anzeigen und Vermarkung von Grenzpunkten

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Formulare

nicht vorhanden

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