Zölle und Verbrauchsteuern
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Begriffe im Kontext
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Alle Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Zollbestimmungen. Die Zollvorschriften anderer Länder liegen der deutschen Zollverwaltung nicht vor.
Informationen zu allen Zollangelegenheiten erhalten Sie vom Informations- und Wissensmanagement Zoll in Dresden. Privatperson unter 0351 44834-510, Unternehmen unter 0351 44834-520, englischsprachige Anrufer unter 0351 44834-530. Bei Fragen zu einem laufenden Antragsverfahren zur Bewilligung von Verfahrenserleichterungen, zu Ihrer Zollabfertigung oder anderen eingeleiteten Verfahren wenden Sie sich an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt oder an das abfertigende Zollamt.