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Zölle und Verbrauchsteuern

Hamburg 99146001153026 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99146001153026

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Zölle und Verbrauchsteuern

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zollvorschriften (Synonym), Hauptzollämter (Synonym), Hauptzollamt (Synonym), Zollämter (Synonym), Zollamt (Synonym), Zollangelegenheiten (Synonym), Verbrauchsteuern (Synonym), Zölle (Synonym), Zollauktion (Synonym), Energiesteuer (Synonym), Tabaksteuer (Synonym), Branntweinsteuer (Synonym), Kaffeesteuer (Synonym), Biersteuer (Synonym), Schaumweinsteuer und Zwischenerzeugnissteuer nach der Alkopopsteuer (Synonym), Alkopopsteuer (Synonym), Kernbrennstoffsteuer (Synonym), EMCS Excise Movement and Control System (Synonym), Stromsteuer (Synonym), Einfuhrumsatzsteuer (Synonym), Mineralölsteuer (Synonym), Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein importiertes Fahrzeug (Synonym), Zollversteigerungen (Synonym), Kfz Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein importiertes Fahrzeug (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Alle Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Zollbestimmungen. Die Zollvorschriften anderer Länder liegen der deutschen Zollverwaltung nicht vor.

Erforderliche Unterlagen

-

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

-

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Informationen zu allen Zollangelegenheiten erhalten Sie vom Informations- und Wissensmanagement Zoll in Dresden. Privatperson unter 0351 44834-510, Unternehmen unter 0351 44834-520, englischsprachige Anrufer unter 0351 44834-530. Bei Fragen zu einem laufenden Antragsverfahren zur Bewilligung von Verfahrenserleichterungen, zu Ihrer Zollabfertigung oder anderen eingeleiteten Verfahren wenden Sie sich an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt oder an das abfertigende Zollamt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bund

Formulare

nicht vorhanden

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