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Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

Hamburg 99108011153000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108011153000

Leistungsbezeichnung

Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

Leistungsbezeichnung II

Halteverbotszone beantragen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Halteverbotszone für Umzug (Synonym), Umzug (Synonym), Parkplatzsperrung für Umzug (Synonym), Transport (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Verkehr (BVM)

Handlungsgrundlage

§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html

Teaser

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass für einen bestimmten Zeitraum niemand in einem bestimmten Bereich parken oder halten darf, können Sie eine temporäre Halteverbotszone beantragen.

Volltext

Die Einrichtung einer temporären Halteverbotszone kann nützlich sein, wenn Sie zum Beispiel einen Umzug planen, eine Lieferung erwarten oder Bauarbeiten durchführen lassen. Wenn Sie eine temporäre Halteverbotszone einrichten wollen, müssen Sie vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Nach Genehmigung durch die zuständige Stelle erhalten Sie gegebenenfalls Straßenschilder, die Sie rechtzeitig aufstellen müssen, damit andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer informiert sind. Entsprechend der Gegebenheiten vor Ort und Ihrem Bedarf kann Ihnen eine einseitige oder zweiseitige Straßensperrung genehmigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Hauptantrag mit Informationen zu 
    • Ort
    • Zeitraum
    • erforderlichen Länge in Metern
  • Gegebenenfalls Vollmacht, sofern Sie den Antrag in Vertretung stellen

Voraussetzungen

  • Sie haben ein berechtigtes Interesse an der Einrichtung einer Halteverbotszone, das den Bedarf nach einer temporären Verkehrsbeschränkung begründet.

Kosten

30,00 EUR - 200,00 EUR
Die Höhe Gebühr richtet sich nach der Dauer und dem Umfang der Erlaubnis.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle teil Ihnen ihre Entscheidung über den Antrag mit einem schriftlichen Bescheid mit. Wenn die zuständige Stelle Ihren Antrag genehmigt, erhalten Sie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder. 
  • Sie stellen die Verkehrszeichen auf und halten den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung in einem schriftlichen Protokoll fest. Alternativ beauftragen Sie einen Aufstellservice.
  • Wenn Sie die Halteverbotszone nicht mehr benötigen oder der Genehmigungszeitraum abgelaufen ist, machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die ausleihende Stelle zurück.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort beziehungsweise zeitnah.

Frist

Reichen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Einrichtung der temporären Halteverbotszone ein.
Die Dauer der Halteverbotszone wird in der Genehmigung angegeben.
Sie müssen die erforderlichen Verkehrsschilder mindestens 3 Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden.

Hinweise

  • Sie dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufstellen.
  • Im Schadensfall können Sie als antragsstellende Person haften.
  • Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.
  • Sperren Sie keine Parkplätze durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle ab. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Eine temporäre Halteverbotszone ermöglicht, dass in einem bestimmten Bereich für einen festgelegten Zeitraum niemand parken oder halten darf.
  • Hilfreich bei Umzügen, Lieferungen oder Bauarbeiten.
  • Für die Einrichtung  ist eine Genehmigung erforderlich.
  • Im Antrag müssen Ort und Zeitraum des Halteverbots angegeben werden.
  • Nach Genehmigung werden Straßenschilder bereitgestellt, die rechtzeitig aufgestellt werden müssen, um andere Verkehrsteilnehmende zu informieren.
  • Je nach Bedarf und Gegebenheiten vor Ort kann eine einseitige oder zweiseitige Straßensperrung genehmigt werden.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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