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Seuchenschutz Meldung

Hamburg 99003018014000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003018014000

Leistungsbezeichnung

Seuchenschutz Meldung

Leistungsbezeichnung II

Ungeziefer und Schädlinge melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ungezieferbekämpfung (Synonym), Rattenbekämpfung (Synonym), Fa. Schädlingsbekämpfung (Synonym), Rattenmeldepflicht (Synonym), Kakerlaken (Synonym), Erdbienen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.01.2020

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie suchen Informationen zu behördlichen Rattenbekämpfungsmaßnahmen?

Volltext

Zahlreiche Tiere können Krankheitserreger übertragen und damit Ihre Gesundheit sowie die Gesundheit von Tieren beeinträchtigen oder sogar gefährden. Wenn Sie Gesundheitsschädlinge bemerken, sollten Sie dies der zuständigen Stelle melden. Diese wird dann die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schädlinge veranlassen.

Gesundheitsschädlinge sind Tiere, die Krankheiten auf Menschen übertragen können. Dazu zählen beispielsweise Ratten, Bettwanzen, Marder, Iltisse oder anderes Ungeziefer.
Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks sind Sie verpflichtet, Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die von Ihrem Grundstück ausgehen, zu beseitigen. Dazu gehört auch, dass Sie Maßnahmen zur Bekämpfung von Ratten oder anderen Schädlingen durchführen lassen.

Melden Sie, wenn Sie von Gesundheitsschädlinge wie Ratten Iltis, Bettwanzen, Marder oder anderes Ungeziefer betroffen sind.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Auf Ihrem Grundstück befinden sich Gesundheitsschädlinge, wie Ratten, Bettwanzen, Marder, Iltisse oder anderes Ungeziefer.

Kosten

Die Meldung der Schädlinge ist gebührenfrei.

Verfahrensablauf

Sie teilen den Schädlingsbefall der zuständigen Stelle mit.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

Melden Sie die Gesundheitsschädlinge, insbesondere Ratten unverzüglich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bekämpfungsmaßnahmen gegen Schädlinge werden von der Stadt nur in öffentlichen Einrichtungen oder auf staatlichem Grund vorgenommen.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • viele Tiere können Krankheitserreger übertragen und die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden
  • Gesundheitsschädlinge sind Tiere, die Krankheiten auf Menschen übertragen können
  • Beispiele für Gesundheitsschädlinge: Ratten, Bettwanzen, Marder, Iltisse, anderes Ungeziefer
  • Festgestellte Gesundheitsschädlinge müssen der zuständigen Stelle gemeldet werden
  • Zuständige Stellen ordnen Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen an
  • Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu beseitigen
  • Pflicht zur Meldung von Schädlingsbefall, z. B. Ratten oder anderes Ungeziefer

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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