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Zahnärztliche Untersuchungen in Schulen

Hamburg 99003048000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003048000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Zahnärztliche Untersuchungen in Schulen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schulzahnarzt (Synonym), Zahnärztliche Untersuchung, Schule (Synonym), Zahnärztlicher Dienst, Schule (Synonym), Schulzahnärztlicher Dienst (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 21 Sozialgesetzbuch V (SGB V) - Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe)
§ 34 Abs. 3 Hamburgisches Schulgesetz  (HmbSG)

 

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Zahnärztliche Dienst untersucht jedes Jahr die Zähne der Schulkinder von der Vorschule bis zur vierten Klasse, teilweise bis zur sechsten Klasse, sowie aller Förderschüler. Der Schulzahnärztliche Dienst möchte das Verantwortungsgefühl und Bewusstsein für die Zahngesundheit bei Kindern stärken und vermitteln. Zudem soll die Mundhygiene verbessert und Zahnschäden bzw. Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festgestellt werden. Bei den Untersuchungen werden den Kindern Tipps zur Mundhygiene gegeben.

Im Anschluss erhalten alle Kinder den „Grünen Elternbrief“ mit den Untersuchungsergebnissen und ggf. Hinweise zur Notwendigkeit eines Zahnarztbesuches.

Prophylaxeprogramm für Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko    
Im Rahmen der Gruppenprophylaxe bietet der Schulzahnärztliche Dienst in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Hamburg e.V. (LAJH) Grundschülern der 1. Klassen mit erhöhtem Kariesrisiko sowie allen Förderschülern in der Eingangsklasse die Teilnahme an einem kostenlosen Prophylaxeprogramm (mindestens vier Jahre lang) in der Schule an. Bei dieser Intensivbetreuung werden mit Einverständnis der Eltern zweimal jährlich Zahnputzübungen mit den Kindern und anschließend Fluoridierungen der Zähne durchgeführt. Die Kinder erhalten einen Prophylaxepass, in dem alle Maßnahmen dokumentiert werden.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

  • Besuch einer Schule,
  • Alter 6 bis 12 Jahre

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Nach vorheriger Anmeldung werden die zahnärztlichen Untersuchungen in der Schule in kleinen Gruppen oder einzeln durchgeführt.

Bearbeitungsdauer

Keine Bearbeitungsdauer

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Zahnärztliche Untersuchungen in allen allgemeinbildenden Schulen finden nach Vereinbarung statt. 
Zahnärztliche Untersuchung in der Schule sind für die Kinder verpflichtend. Nur mit einer zahnärztlichen Bescheinigung, die eine regelmäßige zahnärztliche Betreuung belegt, können die Kinder freigestellt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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