Zahnärztliche Untersuchungen in Schulen
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§ 34 Abs. 3 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)
Der Zahnärztliche Dienst untersucht jedes Jahr die Zähne der Schulkinder von der Vorschule bis zur vierten Klasse, teilweise bis zur sechsten Klasse, sowie aller Förderschüler. Der Schulzahnärztliche Dienst möchte das Verantwortungsgefühl und Bewusstsein für die Zahngesundheit bei Kindern stärken und vermitteln. Zudem soll die Mundhygiene verbessert und Zahnschäden bzw. Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festgestellt werden. Bei den Untersuchungen werden den Kindern Tipps zur Mundhygiene gegeben.
Im Anschluss erhalten alle Kinder den „Grünen Elternbrief“ mit den Untersuchungsergebnissen und ggf. Hinweise zur Notwendigkeit eines Zahnarztbesuches.
Prophylaxeprogramm für Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko
Im Rahmen der Gruppenprophylaxe bietet der Schulzahnärztliche Dienst in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Hamburg e.V. (LAJH) Grundschülern der 1. Klassen mit erhöhtem Kariesrisiko sowie allen Förderschülern in der Eingangsklasse die Teilnahme an einem kostenlosen Prophylaxeprogramm (mindestens vier Jahre lang) in der Schule an. Bei dieser Intensivbetreuung werden mit Einverständnis der Eltern zweimal jährlich Zahnputzübungen mit den Kindern und anschließend Fluoridierungen der Zähne durchgeführt. Die Kinder erhalten einen Prophylaxepass, in dem alle Maßnahmen dokumentiert werden.
Zahnärztliche Untersuchungen in allen allgemeinbildenden Schulen finden nach Vereinbarung statt.
Zahnärztliche Untersuchung in der Schule sind für die Kinder verpflichtend. Nur mit einer zahnärztlichen Bescheinigung, die eine regelmäßige zahnärztliche Betreuung belegt, können die Kinder freigestellt werden.