Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung
Inhalt
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt bei vorübergehender Erwerbsminderung beantragen
Begriffe im Kontext
Sicherung des Lebensunterhaltes (Synonym), Eingliederungshilfe teilstationär innerhalb Hamburg (Synonym), Hilfe zum Lebensunterhalt (Synonym), Angehörigen Entlastungsgesetz (Synonym), Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt bei ambulanter Eingliederungshilfe innerhalb Hamburgs (Synonym), Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt bei nicht dauerhafter Erwerbsminderung für Menschen in Tagesförderstätten innerhalb Hamburgs (Synonym), Eingliederungshilfe ambulant innerhalb Hamburg (Synonym)
Fachlich freigegeben am
20.05.2025
Fachlich freigegeben durch
Fachamtsleitung GS (Eimsbüttel)
§§ 27 - 40 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/BJNR302300003.html#BJNR302300003BJNG000501308
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/BJNR302300003.html#BJNR302300003BJNG000501308
Wenn Sie vorübergehend nicht arbeiten können, können Sie unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung für Ihren Lebensunterhalt bekommen.
Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Sozialleistung in Deutschland. Sie unterstützt Sie finanziell, wenn Sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und keinen Anspruch auf andere Leistungen wie Bürgergeld haben. Sie ist Teil der Sozialhilfe und soll Ihr Existenzminimum sichern.
Sie können Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, wenn Sie vorübergehend, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, nicht arbeiten können. Die Unterstützung hilft Ihnen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bezahlen können, weil Ihr Einkommen oder Vermögen dafür nicht ausreicht.
Sie können Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, wenn Sie vorübergehend, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, nicht arbeiten können. Die Unterstützung hilft Ihnen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bezahlen können, weil Ihr Einkommen oder Vermögen dafür nicht ausreicht.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
- Nachweise einer befristeten vollen Erwerbsminderung in Form von Rentenbescheid oder ärztlichen Attesten
- Einkommensnachweise, beispielsweise zur Rente, Krankengeld, Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss
- Vermögensnachweise, beispielsweise Sparguthaben
- Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe
- Nachweise über Ausgaben, neben Miethöhe und Mietzahlung vor allem zu Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, also Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung
- Sie leben und wohnen in Deutschland.
- Sie sind hilfebedürftig und:
- befristet voll erwerbsgemindert oder
- beziehen eine Altersrente, haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente aber noch nicht erreicht.
Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.
Zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
Sie erhalten keine:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
- Grundleistungen für Asylsuchende.
- Sie beantragen die Hilfe zum Lebensunterhalt bei vorübergehender Erwerbsminderung mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen und entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie erhalten die Leistung ab dem Monat gezahlt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
- Sie erhalten keine rückwirkenden Auszahlungen für Zeiträume vor der Antragstellung.
- Der Antrag wird in der Regel für 12 Monate bewilligt.
- Stellen Sie rechtzeitig (meist circa 2 Monate vorher) einen Antrag auf Weiterbewilligung, wenn Sie die Unterstützung weiterhin benötigen.
Leistungen der Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten Sie von einer anderen Dienststelle als die Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe (EGH). Der Leistungsbescheid der EGH wird zentral vom Fachamt Eingliederungshilfe im Bezirk Wandsbek (W/EH) und der Bescheid über Sozialhilfleistungen vom zuständigen Sozialamt im Bezirk erlassen.
- Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Sozialleistung in Deutschland, Teil der Sozialhilfe
- finanzielle Unterstützung bei fehlendem Einkommen oder Vermögen
- kein Anspruch auf andere Leistungen wie Bürgergeld
- Ziel: Sicherung des Existenzminimums
- Anspruch besteht bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit, z. B. aus gesundheitlichen Gründen
- Unterstützung, wenn Einkommen oder Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service