Visaangelegenheiten für Touristen
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Begriffe im Kontext
Touristenvisum (Synonym), Schengen-Visum (Synonym), Visum für Touristen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
IT-Service (Hamburg Service)
Wenn Sie ein Touristenvisum für die Bundesrepublik Deutschland beantragen möchten und sich noch im Ausland befinden, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Auslandsvertretung Ihres Landes.
Für die Beantragung eines Touristenvisums für die Bundesrepublik Deutschland wenden sich Ausländer, die noch im Ausland sind, an die Deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Land.
GRUNDSÄTZLICH:
- 1 biometrisch lesbares Passfoto aus neuester Zeit (35x45 mm ohne Rand, Hintergrund hell und einfarbig. Muster - s. Link Bundesministerium des Innern)
- Gültiger Reise- bzw. Nationalpass
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Je nach Grund für die Visaverlängerung sind zusätzliche Unterlagen (z.B. ärztliche Atteste) erforderlich.
Eine Verlängerung auf insgesamt bis zu 90 Tage ist nach dem sogenannten Visakodex nur aus schwerwiegenden persönlichen Gründen, dringenden humanitären Gründen oder aufgrund von höherer Gewalt möglich.
Die Verlängerung eines bereits abgelaufenen Visums ist ausgeschlossen. Zuständig ist in diesem Fall die Behörde für Inneres - Einwohner-Zentralamt.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service