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Visaangelegenheiten für Touristen

Hamburg 99125003020000 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99125003020000

Leistungsbezeichnung

Visaangelegenheiten für Touristen

Leistungsbezeichnung II

Visaangelegenheiten für Touristen

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

Touristenvisum (Synonym), Schengen-Visum (Synonym), Visum für Touristen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

IT-Service (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

 
Wenn Sie ein Touristenvisum für die Bundesrepublik Deutschland beantragen möchten und sich noch im Ausland befinden, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Auslandsvertretung Ihres Landes.
 

Volltext

Für die Beantragung eines Touristenvisums für die Bundesrepublik Deutschland wenden sich Ausländer, die noch im Ausland sind, an die Deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Land.

Erforderliche Unterlagen

GRUNDSÄTZLICH:
  • 1 biometrisch lesbares Passfoto aus neuester Zeit (35x45 mm ohne Rand, Hintergrund hell und einfarbig. Muster - s. Link Bundesministerium des Innern)
  • Gültiger Reise- bzw. Nationalpass
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

 Je nach Grund für die Visaverlängerung sind zusätzliche Unterlagen (z.B. ärztliche Atteste) erforderlich.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Erwachsene: 60 EUR. Minderjährige: 30 EUR.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Eine Verlängerung auf insgesamt bis zu 90 Tage ist nach dem sogenannten Visakodex nur aus schwerwiegenden persönlichen Gründen, dringenden humanitären Gründen oder aufgrund von höherer Gewalt möglich.

Die Verlängerung eines bereits abgelaufenen Visums ist ausgeschlossen. Zuständig ist in diesem Fall die Behörde für Inneres - Einwohner-Zentralamt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal