Wahldienststellen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Wahlschein (Synonym), Wählerverzeichnis (Synonym), Briefwahl (Synonym), Briefwahlantrag (Synonym), Wahldienststellen (Synonym), Wahlberechtigtenverzeichnis (Synonym), Wahldienststelle (Synonym), Wahldienststellenöffnung (Synonym), Wahlbenachrichtigung (Synonym), Briefwahl vor Ort (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 19 Europawahlgesetz (EuWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/euwo_1988/__19.html
§ 17 Bundeswahlgesetz (BWahlG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__17.html
§ 20 Bürgerschaftswahlordung (BüWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWGHA1971V7P20
§ 21 Bürgerschaftswahlordung (BüWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWGHA1971V7P21
§ 16 Bezirksversammlungsgesetz (BezVWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BezWahlGHA1977V10G3
§ 17 Bezirksversammlungsgesetz (BezVWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BezWahlGHA1977V10G3
https://www.gesetze-im-internet.de/euwo_1988/__19.html
§ 17 Bundeswahlgesetz (BWahlG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__17.html
§ 20 Bürgerschaftswahlordung (BüWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWGHA1971V7P20
§ 21 Bürgerschaftswahlordung (BüWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWGHA1971V7P21
§ 16 Bezirksversammlungsgesetz (BezVWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BezWahlGHA1977V10G3
§ 17 Bezirksversammlungsgesetz (BezVWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BezWahlGHA1977V10G3
Die Wahldienststellen in den Hamburger Bezirken kümmern sich um die Bearbeitung von Briefwahlanträgen, die Pflege des Wahlberechtigten-Verzeichnisses sowie die Ausstellung von Wahlscheinen und den Versand der Briefwahlunterlagen. Darüber hinaus stehen sie Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen und Anliegen rund um die Briefwahl zur Verfügung.
Zusätzlich wird eine Zentrale Briefwahlstelle auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz eingerichtet, die allen Wahlberechtigten offensteht, um Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Zusätzlich wird eine Zentrale Briefwahlstelle auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz eingerichtet, die allen Wahlberechtigten offensteht, um Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie zur entsprechenden Wahl wahlberechtigt sein.
In der Wahldienststelle können Sie einen Antrag für die Ausstellung eines Wahlscheins, für die Briefwahl und für die Aufnahme ins Wahlberechtigten-Verzeichnis stellen.
Die Wahldienststelle wird am 21. Januar 2025 für Sie geöffnet und schließt am Wahltag um 18:00 Uhr. Die Wahldienststellen öffnen am 21.01.2025.
Ihre benötigten Stimmzettel für die Bundestagswahl werden ab dem 08. Februar 2025 ausgegeben.
Ihre benötigten Stimmzettel für die Bundestagswahl werden ab dem 08. Februar 2025 ausgegeben.
Die Wahldienststellen sind an folgenden Tagen und zu diesen Zeiten geöffnet:
Montag bis Mittwoch: 8:00–16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00–18:00 Uhr
Freitag: 8:00–15:00 Uhr
Zusätzlich geöffnet:
Freitag, 21. und 28. Februar 2025: 8:00–15:00 Uhr.
Für den Ersatz von nicht zugegangenen oder verlorenen Briefwahlunterlagen sowie bei plötzlicher Erkrankung gelten folgende Sonderöffnungszeiten:
Bundestagswahl:
Samstag, 22. Februar 2025: 8:00–12:00 Uhr
Sonntag, 23. Februar 2025: 8:00–15:00 Uhr
Für allgemeine Auskünfte: Sonntag, 23. Februar 2025: 8:00–18:00 Uhr.
Bürgerschaftswahl:
Samstag, 01. März 2025: 8:00–12:00 Uhr
Sonntag, 02. März 2025: 8:00–15:00 Uhr (Keine Ersatzwahlscheine!)
Für allgemeine Auskünfte: Sonntag, 02. März 2025: 8:00–18:00 Uhr.
Die Zentrale Briefwahlstelle am Gerhart-Hauptmann-Platz hat folgende Öffnungszeiten:
Vom 21. Januar 2025 bis 27. Februar 2025:
Montag bis Freitag: 11:00–19:00 Uhr.
An den Samstagen 25. Januar 2025, 01., 08. und 15. Februar 2025: 10:00–18:00 Uhr.
Zusätzlich geöffnet: Freitag, 21. und 28. Februar 2025: 8:00–15:00 Uhr.
Montag bis Mittwoch: 8:00–16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00–18:00 Uhr
Freitag: 8:00–15:00 Uhr
Zusätzlich geöffnet:
Freitag, 21. und 28. Februar 2025: 8:00–15:00 Uhr.
Für den Ersatz von nicht zugegangenen oder verlorenen Briefwahlunterlagen sowie bei plötzlicher Erkrankung gelten folgende Sonderöffnungszeiten:
Bundestagswahl:
Samstag, 22. Februar 2025: 8:00–12:00 Uhr
Sonntag, 23. Februar 2025: 8:00–15:00 Uhr
Für allgemeine Auskünfte: Sonntag, 23. Februar 2025: 8:00–18:00 Uhr.
Bürgerschaftswahl:
Samstag, 01. März 2025: 8:00–12:00 Uhr
Sonntag, 02. März 2025: 8:00–15:00 Uhr (Keine Ersatzwahlscheine!)
Für allgemeine Auskünfte: Sonntag, 02. März 2025: 8:00–18:00 Uhr.
Die Zentrale Briefwahlstelle am Gerhart-Hauptmann-Platz hat folgende Öffnungszeiten:
Vom 21. Januar 2025 bis 27. Februar 2025:
Montag bis Freitag: 11:00–19:00 Uhr.
An den Samstagen 25. Januar 2025, 01., 08. und 15. Februar 2025: 10:00–18:00 Uhr.
Zusätzlich geöffnet: Freitag, 21. und 28. Februar 2025: 8:00–15:00 Uhr.
- Die Wahldienststellen bearbeiten Briefwahlanträge, pflegen das Wahlberechtigten-Verzeichnis und kümmern sich um die Ausgabe sowie den Versand der Briefwahlunterlagen
- Eine zentrale Briefwahlstelle am Gerhart-Hauptmann-Platz ermöglicht es allen Wahlberechtigten, ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen
- Eine zentrale Briefwahlstelle am Gerhart-Hauptmann-Platz ermöglicht es allen Wahlberechtigten, ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service