Wahlen Informationserteilung
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Begriffe im Kontext
Wahlangelegenheiten (Synonym), Europawahlen, allgemein (Synonym), Bürgerschaftswahlen, allgemein (Synonym), Bundestagswahlen, allgemein (Synonym), Bezirksversammlungswahlen, allgemein (Synonym), EU-Wahlen, allgemein (Synonym), Wählen, allgemein (Synonym), Ausstellung eines Wahlscheins (DOL) (Synonym), Wahlunterlagen (DOL) (Synonym), Stimmzettel (DOL) (Synonym), Wahlscheine (DOL) (Synonym), Wahlrecht (Synonym), Briefwahl (Synonym), Wahlen (Synonym), Wahltermin (Synonym), Wahlgeschäftsstelle (Synonym), Kreiswahlleitungen (Synonym), Bezirkswahlleitungen (Synonym), Kreiswahlleiter (Synonym), Kreiswahlleiterin (Synonym), Bezirkswahlleiter (Synonym), Bezirkswahlleiterin (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Wahlen-Abstimmungen (Hamburg-Nord)
Art. 28 Grundgesetz (GG):
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html
Art. 38 Grundgesetz (GG):
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_38.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html
Art. 38 Grundgesetz (GG):
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_38.html
Wenn Sie sich zum Thema Wahlen informieren möchten, dann sind die Wahlgeschäftsstellen Ihre Ansprechstellen in ihrem Bezirk.
Die Wahlgeschäftsstellen der Bezirksämter in Hamburg sind Ihre Ansprechpartner:innen, wenn Sie Fragen zur Organisation von Wahlen in den Bezirken haben. Sie bieten Informationen und Unterstützung rund um die Durchführung von Wahlen.
Wenn Sie Fragen zur Organisation von Wahlen in Ihrem Bezirk haben, wenden Sie sich bitte an die Wahlgeschäftsstelle des zuständigen Bezirksamtes.
Dort erhalten Sie Informationen zu allen relevanten Themen, wie der Organisation von Wahllokalen oder der Einteilung von Wahlhelfenden.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüft die Wahlgeschäftsstelle diese und klärt gegebenenfalls Rückfragen mit Ihnen.
Dort erhalten Sie Informationen zu allen relevanten Themen, wie der Organisation von Wahllokalen oder der Einteilung von Wahlhelfenden.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüft die Wahlgeschäftsstelle diese und klärt gegebenenfalls Rückfragen mit Ihnen.
Die Bearbeitung der Briefwahl und der Pflege des Wahlberechtigten-Verzeichnisse werden in der Regel 6 Wochen vor dem Wahltag Wahldienststellen eingerichtet.
In Deutschland werden Wahlen nach den folgenden Wahlgrundsätzen durchgeführt:
allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
In Hamburg werden regelmäßig die Bürgerschaftswahl, die Bundestagswahl, die Europawahl, die Bezirksversammlungswahl und die Landtagswahl durchgeführt.
Für bestimmte Anliegen, wie die Eintragung in das Wahlberechtigten-Verzeichnis oder die Einreichung von Wahlvorschlägen auf Bezirksebene, reichen Sie Ihre Anträge oder Unterlagen direkt bei der Wahlgeschäftsstelle ein.
Fragen zum Wahlvorschlagsverfahren und Rechtsfragen richten Sie bitte an das zuständige Landeswahlamt.
allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
In Hamburg werden regelmäßig die Bürgerschaftswahl, die Bundestagswahl, die Europawahl, die Bezirksversammlungswahl und die Landtagswahl durchgeführt.
Für bestimmte Anliegen, wie die Eintragung in das Wahlberechtigten-Verzeichnis oder die Einreichung von Wahlvorschlägen auf Bezirksebene, reichen Sie Ihre Anträge oder Unterlagen direkt bei der Wahlgeschäftsstelle ein.
Fragen zum Wahlvorschlagsverfahren und Rechtsfragen richten Sie bitte an das zuständige Landeswahlamt.
- Die Wahlgeschäftsstellen der Bezirksämter in Hamburg sind Ihre Anlaufstellen bei Fragen zur Organisation von Wahlen
- Sie erhalten dort Informationen und Unterstützung zur Durchführung von Wahlen
- Sie erhalten dort Informationen und Unterstützung zur Durchführung von Wahlen
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service