Wärmeschutz im Gebäudebestand
Inhalt
Begriffe im Kontext
Klimaschutz (Synonym), Heizkosten (Synonym), Modernisierung (Synonym), Gebäudesanierung (Synonym), Wärmedämmung (Synonym), Wärmschutz-Förderprogramme (Synonym), Wärmeschutz - Förderprogramme (Synonym), Richtig heizen, Förderprogramme (Synonym), Fenster erneuern (Synonym)
Fachlich freigegeben am
04.01.2023
Fachlich freigegeben durch
Behrens, Christoph Dr.
Förderrichtlinie für die energetische Modernisierung von Eigenheimen und Mehrfamilienhäusern mit bis zu zwei vermieteten Wohneinheiten
https://www.ifbhh.de/api/services/document/1915
https://www.ifbhh.de/api/services/document/1915
Das Förderprogramm hilft Ihnen, Ihre Gebäudehülle energetisch zu modernisieren. So können Sie Energie sparen, Ressourcen schonen und den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid reduzieren.
Die zuständige Stelle unterstützt Sie bei der Modernisierung Ihrer Gebäudehülle. Gefördert werden sowohl einzelne als auch mehrere Bauteile.
Die Förderhöhe richtet sich nach der modernisierten Fläche.
Wenn Sie Bauteile aus verschiedenen Bauteilgruppen gleichzeitig modernisieren, erhalten Sie zusätzlich einen Modernisierungsbonus.
Die folgenden Maßnahmen werden ebenfalls gefördert:
Die Förderhöhe richtet sich nach der modernisierten Fläche.
Wenn Sie Bauteile aus verschiedenen Bauteilgruppen gleichzeitig modernisieren, erhalten Sie zusätzlich einen Modernisierungsbonus.
Die folgenden Maßnahmen werden ebenfalls gefördert:
- nachhaltige Dämmstoffe, zum Beispiel solche mit dem Gütezeichen „Blauer Engel“ oder dem "natureplus-Siegel"
- Baubegleitende Qualitätssicherung: Dazu zählen die Unterstützung durch Sachverständige, ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage oder eine Luftdichtheitsmessung
- eetaillierte Baubeschreibung der Maßnahme (Ausschreibungsunterlagen oder nach Gewerken getrennter ausführlicher Kostenvoranschlag, verwendete Materialen)
- Nachweis oder Berechnung der Wärmedurchgangskoeffizienten für den jeweiligen Aufbau der Gesamtkonstruktion zum Beispiel Außenwand inklusive Putz, tragender Konstruktion, Dämmung und gegebenenfalls Luftschichten sowie Verschalung / Außenputz; Dachkonstruktion einschließlich Sparren und Unter- / Zwischen- / Aufsparrendämmung; Fenster-, Fenstertür, Dachflächenfenster- und Außentüreinbau mit Verglasung einschließlich Flügel und Rahmenprofilen (nach Standardrandbedingungen der DIN EN 14351-1) im Handwerker-Angebot
- gegebenenfalls Beratungsvertrag von baubegleitenden Sachverständigen aus der Liste
- gegebenenfalls Nachweis über die Eintragung des Objekts in die Hamburger Denkmalliste oder ein Nachweis, dass sich das Objekt im Gebiet einer Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung oder zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt befindet sowie daraus resultierende Vorgaben oder Einschränkungen zur Ausführung der zur Förderung beantragten Maßnahmen
- gegebenenfalls Nachweis zur Lage des Objekts auf der Flurstücksgrenze (Überbauung)
- bei Innendämmung von Außenwänden und Flachdächern als Holzkonstruktion eine Erklärung der bauphysikalischen Unbedenklichkeit
- bei Förderung nachhaltiger Dämmstoffe ein entsprechendes aktuelles, gültiges Zertifikat vom "Blauen Engel" (RAL-Umweltzeichen) oder "natureplus-Siegel"
- bei Holzfenstern und -türen: Angaben des Fachunternehmens zur Verwendung von Holzprodukten
- gegebenenfalls „De-minimis“-Erklärung
- Erklärung über bereits erhaltene und beantragte De-minimis-Beihilfe
- Fotos von Vor- und Rückseite des Gebäudes bzw. des zu ertüchtigenden Bauteils
- Grundriss und gegebenenfalls andere, das Vorhaben darstellende Planunterlagen
- bei Beantragung des Modernisierungsbonus: qualitätsgesicherter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), Umsetztungshilfe zum iSFP, ausführliche Berechnungsunterlagen nach DIN 4108-6 und DIN 4701-10 für den ist-Zustand und die Sanierungsvariante inklusive Darstellung der Bauteilaufbauten oder ein qualitätsgesicherter Hamburger Energiepass
- Vollmacht IFB Hamburg
- Sie sind Grundeigentümerin oder Grundeigentümer oder verfügen über sonstige dingliche Rechte, wie ein Erbbaurecht an einem Einfamilienhaus, einer Doppelhaushälfte, einem Reihenhaus oder einem kleinen Mehrfamilienhaus (bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten).
- Als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) können Sie den Zuschuss ebenfalls beantragen.
- Sie haben noch keine Lieferungs- und Leistungsverträge für die Modernisierung abgeschlossen.
- Sie haben noch nicht mit der Modernisierung begonnen.
- Sie halten die technischen Voraussetzungen der Förderrichtlinie ein.
- Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen für die Erstberatung frühzeitig an die zuständige Stelle.
- Sie beantragen den Zuschuss im Rahmen des Förderprogramms über den Online-Dienst.
- Sie registrieren sich beim Online-Dienst und können sich anschließend mit Ihren Benutzer daten anmelden.
- Füllen Sie die Antragsmaske aus und reichen Sie Ihren Antrag ein.
- Als Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen Sie den Zuschuss gemeinschaftlich. Eine bevollmächtigte Person unterzeichnet den Antrag für alle Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Wenn Sie eine Bewilligung erhalten haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten und die Gewerke beauftragen.
- Wenn die Maßnahmen durchgeführt wurden, reichen Sie die Verwendungsnachweise ein.
- Sie erhalten den Zuschuss.
- Sie können den Zuschuss alternativ postalisch mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle beantragen. Nutzen Sie dazu das Antragsformular.
Beginnen Sie erst mit dem Vorhaben, wenn Ihr Antrag bewilligt wurde. Schließen Sie vorher noch keine Liefer- oder Dienstleistungsverträge ab.
Reichen Sie gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Auskünfte innerhalb von 3 Monate nach.
Andernfalls kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Reichen Sie gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Auskünfte innerhalb von 3 Monate nach.
Andernfalls kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Wenn Ihr Antrag unvollständig ist oder Mängel aufweist, wird er unter der Bedingung angenommen, dass Sie die fehlenden Angaben oder Korrekturen innerhalb von drei Monaten nachreichen. Reichen Sie die vollständigen und korrekten Unterlagen nicht rechtzeitig bei der zuständigen Stelle ein, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
- Unterstützung bei der Modernisierung der Gebäudehülle
- Förderung von einzelnen oder mehreren Bauteilen
- Förderhöhe abhängig von der modernisierten Fläche
- Modernisierungsbonus bei gleichzeitiger Modernisierung aus verschiedenen Bauteilgruppen
- Förderung nachhaltiger Dämmstoffe mit Gütezeichen wie „Blauer Engel“ oder „natureplus-Siegel“
- Förderung baubegleitender Qualitätssicherung, einschließlich Sachverständiger, hydraulischem Abgleich der Heizungsanlage und Luftdichtheitsmessung