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Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

Hamburg 99115004001002 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115004001002

Leistungsbezeichnung

Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

Leistungsbezeichnung II

Melderegister erweiterte Auskunft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Datenabruf (Synonym), Datenabruf für öffentliche Stellen (Synonym), Datenabruf Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

§ 45 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__45.html
45 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0301-0400/341-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Teaser

Wenn Sie Meldedaten zu einer Person benötigen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. 

Volltext

Mit einer Melderegisterauskunft erhalten Sie Daten, die im Einwohnermeldeamt über eine Person gespeichert sind. Wenn die in der einfachen Melderegisterauskunft enthaltenen Daten nicht ausreichend sind, können Sie auch eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen, die mehr Daten enthält, zum Beispiel: 

  • frühere Namen, 
  • Geburtsdatum, 
  • Geburtsort (sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat)
  • Familienstand, 
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten, 
  • frühere Anschriften, 
  • Einzugs- und Auszugsdatum, 
  • Familienname, Vornamen, sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname, Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
  • Sterbedatum und Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch den Staat)

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis der suchenden Person
  • Vor- und Familienname der gesuchten Person
  • bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum der gesuchten Person
  • Bei erweiterter Melderegisterauskunft gegebenenfalls zusätzlich: Nachweise zur Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses

Voraussetzungen

  • Sie machen Angaben, anhand derer die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zur betroffenen Person verfügen (in der Regel Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Geschlecht oder zuletzt bekannte Anschrift).
  • Sie machen ein berechtigtes Interesse glaubhaft. Der Begriff "Berechtigtes Interesse" umfasst jedes als schutzwürdig anzuerkennendes Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art. 
  • Bei gewerblichen Anfragen geben Sie zusätzlich den Verwendungszweck der Daten an.

Kosten

20,00 EUR pro Auskunft und Person

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin.
  • Sie bringen zu dem Termin alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Sie erhalten die Melderegisterauskunft per Post.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihrer Anfrage vor Ort kann bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen.

Frist

Keine

Hinweise

Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Mit einer Melderegisterauskunft erhält man Daten, die im Einwohnermeldeamt über eine Person gespeichert sind.
  • Wenn die in der einfachen Melderegisterauskunft enthaltenen Daten nicht ausreichend sind,  kann eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragt werden, die mehr Daten enthält, zum Beispiel: 
    • frühere Namen, 
    • Geburtsdatum, 
    • Geburtsort (sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat)
    • Familienstand, 
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten, 
    • frühere Anschriften, 
    • Einzugs- und Auszugsdatum, 
    • Familienname, Vornamen, sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
    • Familienname, Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
    • Sterbedatum und Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch den Staat)

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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