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Melderegisterauskunft Erteilung einfach an Rechtsanwälte oder Firmen

Hamburg 99115004001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115004001000

Leistungsbezeichnung

Melderegisterauskunft Erteilung einfach an Rechtsanwälte oder Firmen

Leistungsbezeichnung II

Melderegister einfache Auskunft für Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte oder Firmen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Auskunft aus dem Melderegister, Einfache Melderegisterauskunft für Rechtsanwälte oder Firmen, die nicht Großkunden sind (Synonym), Melderegisterauskunft, einfache für Rechtsanwälte - DOL (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.07.2025

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

§44 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__44.html
Nummer 44 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neufassung der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm
Gebührenordnung für Melde- und Ausweisangelegenheiten (MeldeGebO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-MeldeGebOHA2015rahmen/format/xsl?oi=w4n72Uy5qY&sourceP=%7B%22source%22%3A%22TOC%22%7D&docAcc=true

Teaser

Wenn Sie Meldedaten zu einer Person benötigen, können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. 

Volltext

Sie erhalten im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft von der zuständigen Stelle:
  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad 
  • derzeitige Anschriften 
zu der gesuchten Person. 

Ist die gesuchte Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis der suchenden Person
  • Vor- und Familienname der gesuchten Person sowie
  • bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum der gesuchten Person

Voraussetzungen

  • Sie machen Angaben, anhand derer die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zur betroffenen Person verfügen (in der Regel Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Geschlecht oder zuletzt bekannte Anschrift).
  • Bei gewerblichen Anfragen geben Sie zusätzlich den Verwendungszweck der Daten an.   
  • Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.

Kosten

Die Gebühr beträgt
  • 6,00 EUR für online erteilte Auskünfte (auch für neutrale Antworten)
  • 14,00 EUR für schriftliche Auskünfte
  • 17,00 EUR für Auskünfte im Falle besonderer Feststellungen oder eines sonstigen erhöhten Arbeitsaufwandes

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die einfache Melderegisterauskunft online:
  • Falls nicht bereits geschehen, richten Sie ein Servicekonto Business ein.
    • Hilfe zur Erstellung des Servicekontos finden Sie in der Rubrik "Links".
  • Sie geben alle Daten in den Online-Dienst ein.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Sie können die Melderegisterauskunft sofort im Portalpostfach des Online Dienstes abrufen.
Wenn die gesuchte Person bereits seit 5 Jahren nicht mehr in Hamburg gemeldet ist, beantragen Sie die einfache Melderegisterauskunft schriftlich:
  • Sie reichen Ihre Anfrage schriftlich ein.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Anfrage.
  • Sie erhalten eine Antwort per Post.
  • Sie bezahlen die Gebühr nachdem Sie den Gebührenbescheid erhalten haben.

Bearbeitungsdauer

Online können Sie die Melderegisterauskunft sofort abrufen. 
Die Bearbeitung einer schriftlichen Anfrage dauert voraussichtlich 3 Wochen.

Frist

Keine

Hinweise

Der Online-Dienst sucht ausschließlich im aktuellen Bestand des Melderegisters. Datensätze von Personen, die länger als 5 Jahre nicht mehr in Hamburg gemeldet sind, werden in den historischen Datenbestand (Archiv) verschoben und können online nicht gefunden werden. Es wird durch den Online-Dienst eine kostenpflichtige neutrale Antwort erzeugt. Anfragen zu solchen Datensätzen können nur schriftlich an einen Standort des Hamburg Service oder das Einwohnerregister (einwohnerregister@hamburgservice.de) gerichtet werden.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Einfache Melderegisterauskunft enthält:
    • Familienname
    • Vornamen
    • Doktorgrad 
    • derzeitige Anschriften 
  • Ist die gesuchte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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