Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Beglaubigungen von im Ausland ausgestellten Dokumenten und Urkunden

Hamburg 99014004035000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99014004035000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Beglaubigungen von im Ausland ausgestellten Dokumenten und Urkunden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Beglaubigung ausländischer Urkunden zur Verwendung in Deutschland (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§33 (1) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Abschriften/Kopien von ausländische Urkunden können nur sehr eingeschränkt beglaubigt werden. Die Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen - in Form von beglaubigten Übersetzungen. Die Ursprungsurkunde muss mit einer Apostille oder Legalisation versehen sein.

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Originaldokumente und ggf. Fotokopien.

Voraussetzungen

Die Ursprungsurkunde wurde für den Gebrauch in Deutschland beglaubigt (Apostille oder Legalisation) und von einem anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt.

Kosten

20 EUR - 50 EUR (bei erhöhtem Aufwand) pro Seite.

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich im Hamburg Service vor.

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Anzahl der Beglaubigungen.

Frist

Keine

Hinweise

Bitte informieren Sie sich vorab unbedingt telefonisch!

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal