Beglaubigungen von Kopien für privatrechtliche Zwecke (nicht zur Vorlage bei einer Behörde)
Inhalt
Beglaubigungen von Kopien für privatrechtliche Zwecke (nicht zur Vorlage bei einer Behörde)
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Beglaubigungen von Kopien von privaten Schriftstücken, die privat verwendet werden sollen (z.B. Arbeitszeugnisse, Erbschaftsangelegenheiten), dürfen nicht von einer Einwohnerdienststelle vorgenommen werden! Bitte wenden Sie sich an einen Notar.
Beglaubigungen von Kopien (z.B. Arbeitszeugnisse, Erbschaftsangelegenheiten) dürfen nicht von einer Einwohnerdienststelle vorgenommen werden! Bitte wenden Sie sich an einen Notar.