Führungszeugnis Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Persönliches Führungszeugnis (Synonym), Polizeiliches Führungszeugnis (Synonym), Behördliches Führungszeugnis (Synonym), Ausstellung eines Führungszeugnisses für privatrechtliche Zwecke (Synonym), Führungszeugnis für privatrechtliche Zwecke (Synonym), Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Synonym), Führungszeugnis, erweitert (Synonym), Arbeit mit Minderjährigen, Führungszeugnis (Synonym), Auszug aus dem Bundeszentralregister (Synonym), Onlinebeantragung eines Führungszeugnisses (Synonym), Europäisches Führungszeugnis (Synonym), Führungszeugnisse, Europäisch (Synonym), EU-Führungszeugnisse (Synonym), Führungszeugnisse, EU (Synonym), Amtliches Führungszeugnis (Synonym), einfaches Führungszeugnis (Synonym), erweitertes Führungszeugnis (Synonym), Freiheitsstrafe (Synonym), Strafe (Synonym), Vorbestraft (Synonym), Vorstrafe (Synonym)
Fachlich freigegeben am
30.07.2024
Fachlich freigegeben durch
IT-Service (Hamburg Service)
Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/
Ein Führungszeugnis ist ein Dokument, aus dem ersichtlich ist, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Das Führungszeugnis gibt in der Regel den Inhalt des deutschen Bundeszentralregisters wieder.
Ein Führungszeugnis kann in unterschiedlichen Konstellationen notwendig sein:
Sie treten eine neue Arbeitsstelle an, beantragen bestimmte behördliche Genehmigungen, zum Beispiel einen Fahrgastbeförderungsschein oder Sie nehmen eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen wahr.
Je nach Konstellation beantragen Sie ein einfaches, ein erweitertes oder ein behördliches Führungszeugnis.
Wenn Sie zusätzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft weitere Staatsbürgerschaften innerhalb der Europäischen Union (EU) haben, erhalten Sie ein Europäisches Führungszeugnis. Darin sind die Eintragungen aus allen EU-Ländern, deren Staatsbürgerschaft Sie haben, zusammengefasst.
Sie treten eine neue Arbeitsstelle an, beantragen bestimmte behördliche Genehmigungen, zum Beispiel einen Fahrgastbeförderungsschein oder Sie nehmen eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen wahr.
Je nach Konstellation beantragen Sie ein einfaches, ein erweitertes oder ein behördliches Führungszeugnis.
Wenn Sie zusätzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft weitere Staatsbürgerschaften innerhalb der Europäischen Union (EU) haben, erhalten Sie ein Europäisches Führungszeugnis. Darin sind die Eintragungen aus allen EU-Ländern, deren Staatsbürgerschaft Sie haben, zusammengefasst.
- Personalausweis oder Reisepass
- Gegebenenfalls: Nachweis über Kostenbefreiung
- Falls Sie ein erweitertes Führungszeugnis beantragen: Bestätigung der Person oder Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt, dass die Voraussetzungen des § 30a Bundeszentralregistergesetzes vorliegen
- Sie haben das 14. Lebensjahr bereits vollendet.
- elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- aktuelles Smartphone
- AusweisApp
- Kreditkarte oder Giropay
- 13,00 EUR, zusätzlich gegebenenfalls Kosten für eine Überbeglaubigung oder Apostille
- Wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, kann das Führungszeugnis für Sie kostenfrei sein:
- Bezug von Bürgergeld
- Bezug von Sozialhilfe
- Bezug des Kindergeldzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
- Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezug von BAföG
- Vollzeitpflegeperson
- ehrenamtliche Tätigkeit
- Freiwilliges Soziales Jahr
Sie können den Antrag online stellen:
Sie können den Antrag persönlich stellen:
- Sie rufen den Online-Dienst über die Internetseite des Bundesamt für Justiz auf (www.fuehrungszeugnis.bund.de).
- Sie geben an, für wen Sie das Führungszeugnis beantragen möchten.
- Sie verbinden sich mit der Online-Ausweisfunktion.
- Ihre persönlichen Daten werden ausgelesen.
- Sie machen Angaben zu Ihrer Staatsangehörigkeit.
- Sie geben an, welches Führungszeugnis Sie beantragen möchten (einfaches, erweitertes Führungszeugnis oder Führungszeugnis für behördliche Zwecke).
- Sie laden die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen hoch.
- Ihnen wird die Zusammenfassung angezeigt.
- Sie zahlen die Gebühr per Kreditkarte oder Giropay.
- In der Regel erhalten Sie das Führungszeugnis per Post. Nur das behördliche Führungszeugnis wird direkt an die Behörde gesandt.
Sie können den Antrag persönlich stellen:
- Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin.
- Sie bringen zu dem Termin alle erforderlichen Unterlagen mit und legen sie vor.
- Führungszeugnisse können sowohl bei der Meldebehörde des Haupt- als auch des Nebenwohnsitzes beantragt werden.
- Die zuständige Stelle nimmt Ihren Antrag entgegen und leitet diesen an das Bundesamt für Justiz weiter.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die Antragstellung.
- Sie zahlen die Gebühr.
- In der Regel erhalten Sie das Führungszeugnis per Post. Nur das behördliche Führungszeugnis wird direkt an die Behörde gesandt.
Die Antragstellung dauert circa 5 Minuten.
Die Bearbeitungsdauer beträgt für das
Die Bearbeitungsdauer beträgt für das
- einfache und erweiterte Führungszeugnis circa 2 Wochen
- europäische Führungszeugnis circa 6 Wochen
Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche Zwecke benötigen und Sie das Führungszeugnis einsehen möchten, können Sie beantragen, dass dieses vorab an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht gesendet wird. Im Anschluss können Sie entscheiden, ob das Führungszeugnis an die Behörde weitergeleitet werden soll.
Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich an den Hamburg Service-Hamburg Mitte.
Für ein Führungszeugnis für das Ausland benötigen Sie gegebenenfalls eine Echtheitsbescheinigung in Form einer Überbeglaubigung (Legalisation) oder eine Apostille. Hierfür fallen weitere Kosten an. Die Bearbeitungsdauer erhöht sich dadurch.
Auskünfte, ob und gegebenenfalls in welcher Form eine Echtheitsbescheinigung verlangt wird, erteilen die Botschaften beziehungsweise konsularischen Vertretungen der Länder, in denen das Führungszeugnis vorgelegt werden soll.
Wenn Sie sich im Ausland befinden, können Sie den Antrag schriftlich direkt an das Bundesamt für Justiz schicken. Der Antrag mit Ihrer Unterschrift muss amtlich bestätigt sein.
Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Vorstrafen in Ländern außerhalb der EU benötigen, wenden Sie sich an die entsprechende Auslandsvertretung.
Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich an den Hamburg Service-Hamburg Mitte.
Für ein Führungszeugnis für das Ausland benötigen Sie gegebenenfalls eine Echtheitsbescheinigung in Form einer Überbeglaubigung (Legalisation) oder eine Apostille. Hierfür fallen weitere Kosten an. Die Bearbeitungsdauer erhöht sich dadurch.
Auskünfte, ob und gegebenenfalls in welcher Form eine Echtheitsbescheinigung verlangt wird, erteilen die Botschaften beziehungsweise konsularischen Vertretungen der Länder, in denen das Führungszeugnis vorgelegt werden soll.
Wenn Sie sich im Ausland befinden, können Sie den Antrag schriftlich direkt an das Bundesamt für Justiz schicken. Der Antrag mit Ihrer Unterschrift muss amtlich bestätigt sein.
Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Vorstrafen in Ländern außerhalb der EU benötigen, wenden Sie sich an die entsprechende Auslandsvertretung.
- Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über eventuelle Vorstrafen.
- Das Dokument spiegelt den Inhalt des Bundeszentralregisters wider.
- Arten von Führungszeugnissen:
- Einfaches Führungszeugnis: Für persönliche Zwecke, zum Beispiel für Arbeitgeber.
- Erweitertes Führungszeugnis: Möglicherweise erforderlich für Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit; wird von der Beschäftigungsstelle angefordert.
- Führungszeugnis für behördliche Zwecke: Kann für bestimmte Behördengänge erforderlich sein; die zuständige Behörde informiert darüber.
- Europäisches Führungszeugnis: Bei mehreren EU-Staatsbürgerschaften, enthält Einträge aus allen EU-Ländern bei denen Staatsbürgerschaft besteht
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service