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Reisepass Ausstellung vorläufig

Hamburg 99085001012005 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001012005

Leistungsbezeichnung

Reisepass Ausstellung vorläufig

Leistungsbezeichnung II

Vorläufigen Reisepass beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass (Synonym), Maschinenlesbarer vorläufiger Reisepass (Synonym), Vorläufiger Reisepass (DOL) (Synonym), Maschinenlesbarer Reisepass (DOL) (Synonym), Notreiseausweis (Synonym), Pass, vorläufig, maschinenlesbar (Synonym), Urlaub (Synonym), vorübergehender Reisepass (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie einen vorläufigen Reisepass benötigen können Sie diesen unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Volltext

Sie können einen vorläufigen maschinenlesbarer Reisepass beantragen. Dieser wird Ihnen jedoch nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist, und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

Ab dem 01.05.2025 gibt es neue Vorschriften zum benötigten Foto:
Sie dürfen ab diesem Datum keine papierbasierten Fotos mehr einreichen. Sie benötigen stattdessen ein Foto in elektronischer Form. Sie können dies vor Ort erstellen oder müssen den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles Passfoto, welches die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen muss.
    • Ab 01.05.2025 müssen Sie das Passfoto in elektronischer Form vorlegen. Sie können das Passfoto vor Ort erstellen lassen, oder einen QR-Code mitbringen, den Ihnen das Fotostudio bei Erstellung des Passfotos aushändigt.
    • Die Anforderungen an das Passfoto können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel“, unten auf dieser Seite unter „Formulare, Service & Links“).
    • Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
  • Personalausweis oder bisheriger Reisepass
  • bei Minderjährigen zusätzlich
    • Geburtsurkunde oder Kinderausweis
    • Einverständniserklärung und Ausweisdokument der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • bei dauernd getrennt lebenden Eltern darf nur derjenige Elternteil den vorläufigen Pass beantragen, bei dem das Kind mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet ist
  • gegebenenfalls ist, zum Beispiel bei Unklarheiten der Namensschreibweise, eine Personenstandsurkunde (Geburts-/Heiratsurkunde) erforderlich

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit nach Art. 116 Grundgesetz
  • Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
  • In Hamburg mit einer Wohnung angemeldet.
    Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Passes die Zustimmung der Passbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich. Diese wird vom Hamburg Service eingeholt.

Kosten

  • Die Grundgebühr beträgt 26,00 EUR.
Die Grundgebühr verdoppelt sich, wenn Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren vorab einen Termin in einem Hamburg Service Standort Ihrer Wahl.
  • Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses persönlich vorstellig werden.
  • Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt.
  • Sie müssen lediglich unterschreiben.
    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung notwendig. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
  • Ihr Reisepass kann von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 15 Minuten.
    Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgehändigt.

Frist

Geltungsdauer: 1 Jahr

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Hinweise

  • Bitte nehmen Sie vorab telefonisch Kontakt mit uns auf.
    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
  • Eine visumsfreie Einreise in die USA ist mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich!
  • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
  • Es ist nicht möglich im vorläufigen Reisepass den Namen nachträglich zu ändern.
  • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
  • Es werden nur noch biometrische Reisepässe mit Fingerabdrücken ausgegeben. Alle bisherigen Reisepässe behalten ihre Gültigkeit.
  • Abgelaufenen Reisepässe werden eingezogen.

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Reisepass Ausstellung vorläufig
  • Alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Hamburg ihren Hauptwohnsitz haben, können in Hamburg einen Reisepass beantragen.
  • Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr gültig.
  • Ab 01.05.2025 neue Vorschriften zum Foto: muss in elektronischer Form vorgelegt werden
    • Fotos können vor Ort erstellt werden
    • Alternativ: Erstellung im Fotostudio und QR-Code von dort mitbringen

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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