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Handelsregister Einsicht gewähren

Hamburg 99057001109000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99057001109000

Leistungsbezeichnung

Handelsregister Einsicht gewähren

Leistungsbezeichnung II

Registerauskunft, Handelsregister

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Internet-Registerauskunft, Amtsgericht (Synonym), Internetregisterauskunft, Amtsgericht (Synonym), Handelsregisterauskunft online, Amtsgericht (Synonym), Handels- und Vereinsregisterauskunft, Amtsgericht (Synonym), Vereinsregisterauskunft online, Amtsgericht (Synonym), Registerauskunft, Amtsgericht (Synonym), Handels- und Vereinsregister, Amtsgericht (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Keine

Teaser

Wenn Sie Einsicht in das Handels-, Genossenschafts- , Partnerschafts-, Gesellschaftsregister sowie die Vereinsregister aller Bundesländer nehmen wollen, können Sie das über das gemeinsame Registerportal der Länder tun.

Volltext

Sie haben über die Internetseite Registerportal der Länder die Möglichkeit kostenfrei Einsichten in das Handels-, Genossenschafts- , Partnerschafts-, Gesellschaftsregister sowie die Vereinsregister aller Bundesländer zu nehmen und gegen Gebühr auch einfache bzw. beglaubigte Auszüge zu erhalten.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Einfacher Auszug 10 EUR, beglaubigter Auszug 20 EUR

Verfahrensablauf

Rufen Sie die Internetseite "Registerportal der Länder" auf.  Über "Suche" können Sie die gewünschten Informationen im System abfragen.

Bearbeitungsdauer

sofort

Frist

Keine

Hinweise

Online-Einsichten nur möglich über www.Handelsregister.de

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Internetseite: Registerportal der Länder
  • Möglichkeit kostenfrei Einsichten in das Handels-, Genossenschafts- , Partnerschafts-, Gesellschaftsregister sowie die Vereinsregister aller Bundesländer zu nehmen
  • gegen Gebühr auch einfache bzw. beglaubigte Auszüge zu erhalten.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Amtsgericht Hamburg

Formulare

nicht vorhanden

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