Handelsregister Einsicht gewähren
Inhalt
Begriffe im Kontext
Internet-Registerauskunft, Amtsgericht (Synonym), Internetregisterauskunft, Amtsgericht (Synonym), Handelsregisterauskunft online, Amtsgericht (Synonym), Handels- und Vereinsregisterauskunft, Amtsgericht (Synonym), Vereinsregisterauskunft online, Amtsgericht (Synonym), Registerauskunft, Amtsgericht (Synonym), Handels- und Vereinsregister, Amtsgericht (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Sie Einsicht in das Handels-, Genossenschafts- , Partnerschafts-, Gesellschaftsregister sowie die Vereinsregister aller Bundesländer nehmen wollen, können Sie das über das gemeinsame Registerportal der Länder tun.
Sie haben über die Internetseite Registerportal der Länder die Möglichkeit kostenfrei Einsichten in das Handels-, Genossenschafts- , Partnerschafts-, Gesellschaftsregister sowie die Vereinsregister aller Bundesländer zu nehmen und gegen Gebühr auch einfache bzw. beglaubigte Auszüge zu erhalten.
Rufen Sie die Internetseite "Registerportal der Länder" auf. Über "Suche" können Sie die gewünschten Informationen im System abfragen.
- Internetseite: Registerportal der Länder
- Möglichkeit kostenfrei Einsichten in das Handels-, Genossenschafts- , Partnerschafts-, Gesellschaftsregister sowie die Vereinsregister aller Bundesländer zu nehmen
- gegen Gebühr auch einfache bzw. beglaubigte Auszüge zu erhalten.