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Wahlhelfer Anmeldung

Hamburg 99128008104000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128008104000

Leistungsbezeichnung

Wahlhelfer Anmeldung

Leistungsbezeichnung II

Bewerbung als Wahlhelferin und Wahlhelfer

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wahlvorstände, freiwillige Meldung (Synonym), Wahlvorstand, freiwillige Meldung (Synonym), Wahlvorsteher, freiwillige Meldung (Synonym), Wahlhelfer, freiwillige Meldung (Synonym), Abstimmungshelfer (Synonym), Wahlbezirksleitung, freiwillige Meldung (Synonym), Wahlhelfer (Synonym), Wahlhelferin (Synonym), Wahlhelferin bewerben (Synonym), Wahlhelfer bewerben (Synonym), Wahlen (Synonym), Ehrenamt Wahlen (Synonym), Wahlhelfende (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Hasi (Hamburg-Nord)

Handlungsgrundlage

§ 11 Bundeswahlgesetz (BWahlG): 
https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__11.html
§ 5 Europawahlgesetz (EuWG):
https://www.gesetze-im-internet.de/euwg/__5.html
§ 42 Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft (BüWG):
https://www.landesrecht-hamburg.de/buergschaftswahlgesetz
§ 38 Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG):
https://www.landesrecht-hamburg.de/bezvwg

Teaser

Wenn Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden möchten, dann müssen Sie sich bewerben

Volltext

Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer übernehmen Sie ein wichtiges Ehrenamt, mit dem Sie die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen unterstützen. Ihre Aufgaben umfassen die Ausgabe von Stimmzetteln im Wahllokal, die Überwachung der Einhaltung der Wahlrichtlinien und das anschließende Auszählen der Stimmen zur Feststellung des Wahlergebnisses. Alternativ können Sie Teil eines Briefwahlvorstands sein, der die Stimmen aus Briefwahlunterlagen auszählt.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Um als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig zu werden, müssen Sie für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Wahl:
Bundestagswahlen: Sie müssen Deutsche:r sein und mindestens 18 Jahre alt.
Bürgerschaftswahlen: Sie müssen Deutsche:r sein, mindestens 16 Jahre alt und in Hamburg gemeldet.
Europawahlen: Sie müssen Deutsche:r oder EU-Bürger:in sein und mindestens 16 Jahre alt.
Bezirksversammlungswahlen: Sie müssen Deutsche:r oder EU-Bürger:in sein, mindestens 16 Jahre alt und in Hamburg gemeldet.
Volksentscheide und Bürgerschaftsreferenden: Sie müssen Deutsche:r sein, mindestens 16 Jahre alt und in Hamburg gemeldet.
Für diese Tätigkeit sind keine Vorkenntnisse erforderlich.

Kosten

Für die Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in Hamburg wird eine angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt.

Verfahrensablauf

Sie können sich über den Online-Dienst als Wahlhelferin und Wahlhelfer bewerben. Die Wahlgeschäftsstelle des jeweiligen Bezirksamtes wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihren Einsatz mit Ihnen abstimmen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Woche.

Frist

Keine

Hinweise

Der nächste aktuelle Wahltermin ist die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025, gefolgt von der Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft am 2. März 2025.
 

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

- Wahlhelfende werden in Wahlvorständen und Briefwahlvorständen ehrenamtlich tätig
- Der Einsatz erfolgt am Wahltag und bei Bürgerschaftswahlen und Bezirksversammlungswahl am Montag als Auszahlungstag
 

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Hamburg-Nord

Formulare

nicht vorhanden

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