Wahlhelfer Anmeldung
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Hasi (Hamburg-Nord)
§ 11 Bundeswahlgesetz (BWahlG):
https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__11.html
§ 5 Europawahlgesetz (EuWG):
https://www.gesetze-im-internet.de/euwg/__5.html
§ 42 Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft (BüWG):
https://www.landesrecht-hamburg.de/buergschaftswahlgesetz
§ 38 Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG):
https://www.landesrecht-hamburg.de/bezvwg
https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__11.html
§ 5 Europawahlgesetz (EuWG):
https://www.gesetze-im-internet.de/euwg/__5.html
§ 42 Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft (BüWG):
https://www.landesrecht-hamburg.de/buergschaftswahlgesetz
§ 38 Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG):
https://www.landesrecht-hamburg.de/bezvwg
Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer übernehmen Sie ein wichtiges Ehrenamt, mit dem Sie die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen unterstützen. Ihre Aufgaben umfassen die Ausgabe von Stimmzetteln im Wahllokal, die Überwachung der Einhaltung der Wahlrichtlinien und das anschließende Auszählen der Stimmen zur Feststellung des Wahlergebnisses. Alternativ können Sie Teil eines Briefwahlvorstands sein, der die Stimmen aus Briefwahlunterlagen auszählt.
Um als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig zu werden, müssen Sie für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Wahl:
Bundestagswahlen: Sie müssen Deutsche:r sein und mindestens 18 Jahre alt.
Bürgerschaftswahlen: Sie müssen Deutsche:r sein, mindestens 16 Jahre alt und in Hamburg gemeldet.
Europawahlen: Sie müssen Deutsche:r oder EU-Bürger:in sein und mindestens 16 Jahre alt.
Bezirksversammlungswahlen: Sie müssen Deutsche:r oder EU-Bürger:in sein, mindestens 16 Jahre alt und in Hamburg gemeldet.
Volksentscheide und Bürgerschaftsreferenden: Sie müssen Deutsche:r sein, mindestens 16 Jahre alt und in Hamburg gemeldet.
Für diese Tätigkeit sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Wahl:
Bundestagswahlen: Sie müssen Deutsche:r sein und mindestens 18 Jahre alt.
Bürgerschaftswahlen: Sie müssen Deutsche:r sein, mindestens 16 Jahre alt und in Hamburg gemeldet.
Europawahlen: Sie müssen Deutsche:r oder EU-Bürger:in sein und mindestens 16 Jahre alt.
Bezirksversammlungswahlen: Sie müssen Deutsche:r oder EU-Bürger:in sein, mindestens 16 Jahre alt und in Hamburg gemeldet.
Volksentscheide und Bürgerschaftsreferenden: Sie müssen Deutsche:r sein, mindestens 16 Jahre alt und in Hamburg gemeldet.
Für diese Tätigkeit sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Für die Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in Hamburg wird eine angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt.
Sie können sich über den Online-Dienst als Wahlhelferin und Wahlhelfer bewerben. Die Wahlgeschäftsstelle des jeweiligen Bezirksamtes wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihren Einsatz mit Ihnen abstimmen.
Der nächste aktuelle Wahltermin ist die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025, gefolgt von der Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft am 2. März 2025.
- Wahlhelfende werden in Wahlvorständen und Briefwahlvorständen ehrenamtlich tätig
- Der Einsatz erfolgt am Wahltag und bei Bürgerschaftswahlen und Bezirksversammlungswahl am Montag als Auszahlungstag
- Der Einsatz erfolgt am Wahltag und bei Bürgerschaftswahlen und Bezirksversammlungswahl am Montag als Auszahlungstag
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service