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Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

Hamburg 99108048020000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108048020000

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

Leistungsbezeichnung II

Führerschein, Befristete Fahrerlaubnis (LKW, Bus, Personenbeförderung) verlängern

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Fahrgastbeförderung (Synonym), Personenbeförderung (Synonym), Verlängerung Fahrgastbeförderung (Synonym), Verlängerung Taxigenehmigung (Synonym), Verlängerung Taxischein (Synonym), Verlängerung Personenbeförderung (Synonym), Verlängerung Fahrgastbeförderungsschein (Synonym), Verlängerung Personenbeförderungsschein (Synonym), Taxischeinverlängerung (Synonym), Busscheinverlängerung (Synonym), Fahrgastbeförderungsschein, Verlängerung (Synonym), LKW (Synonym), Bus (Synonym), P-Schein, Verlängerung (Synonym), Personenbeförderungsschein, Verlängerung (Synonym), Klasse 3 (alte Führerscheinklasse), Fahrgastbeförderung (Synonym), Klasse 2 (alte Führerscheinklasse), Fahrgastbeförderung (Synonym), LKW Führerschein verlängern (Synonym), Bus Führerschein verlängern (Synonym), Fahrerlaubnis für Krankenwagen (Synonym), Fahrerlaubnis für Linienbus (Synonym), Fahrerlaubnis für Mietwagen (Synonym), Fahrerlaubnis für Taxi (Synonym), Taxiführerschein (Synonym), Busführerschein (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Führerschein (LBV)

Handlungsgrundlage

§ 23 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__23.html
§ 24 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__24.html

Teaser

Wenn Sie eine befristete Fahrerlaubnis für LKW, Bus oder Personenbeförderung besitzen (Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E), können Sie eine Verlängerung beantragen.

Volltext

Die Fahrerlaubnis für LKW, Bus und Personenbeförderung (Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E) wird befristet erteilt. Wenn die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis abläuft und Sie weiterhin Fahrzeuge dieser Klassen fahren möchten, müssen Sie eine Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • gültiger Führerschein im EU-Kartenformat
  • ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV, nicht älter als 1 Jahr
  • Zeugnis eines Augenarztes bzw. augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV, nicht älter als 2 Jahre     
  • Terminbestätigung
zusätzlich bei Verlängerung des LKW-Führerscheins (C-Klassen):
  • biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
zusätzlich bei Verlängerung des Bus-Führerscheins (D-Klassen):
  • biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
  • Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke), nicht älter als 3 Monate
  • wenn Sie 50 Jahre oder älter sind: ärztliches Gutachten nach Anlage 5.2 FeV, nicht älter als 1 Jahr
zusätzlich bei Verlängerung des Personenbeförderungsscheins:
  • bisheriger Personenbeförderungsschein
  • Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde beantragen), nicht älter als drei Monate
  • wenn Sie 60 Jahr oder älter sind: ärztliches Gutachten nach Anlage 5.2 FeV, nicht älter als 1 Jahr

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
  • Sie haben eine gültige Fahrerlaubnis der Klassen C oder D oder einen gültigen Personenbeförderungsschein.

Kosten

38,30 EUR - 45,10 EUR
Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

  • Sie buchen online einen Termin.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen, Ihre Identität und Führerschein werden vor Ort geprüft.
  • Bei Vorliegen aller Unterlagen wird Ihre Bescheinigung zur Personenbeförderung direkt ausgehändigt oder Ihr neuer LKW- oder Bus-Führerschein bestellt.
  • Ihr alter Führerschein wird befristet. Der neue Führerschein wird Ihnen per Einschreiben nach Hause zugesandt. Auch die Fahrerkarte und der Fahrerqualifizierungsnachweis werden Ihnen direkt postalisch zugesandt, falls Sie diese mitbestellt haben.

Bearbeitungsdauer

Die Herstellung des Bus- oder LKW-Führerscheins dauert circa 3 Wochen.
Der Personenbeförderungsschein kann sofort vor Ort ausgestellt werden.

Frist

Ihre Fahrerlaubnis kann um höchstens 5 Jahre verlängert werden.
Sie können die Verlängerung frühestens 6 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Fahrerlaubnis beantragen. Sie müssen die Verlängerung beantragen, solange Ihre Fahrerlaubnis noch gültig ist. Wenn diese bereits abgelaufen ist, muss eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. 

Hinweise

Zuständig sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
Wenn Sie noch einen alten Führerschein haben, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, müssen Sie diesen vorher in das aktuelle Kartenformat umtauschen. Buchen Sie hierfür einen weiteren Termin.
Der Personenbeförderungsschein wird für folgende Fahrzeuge benötigt, wenn darin Fahrgäste befördert werden: Taxi, Krankenwagen, Mietwagen, PKW im Linienverkehr, PKW bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahren oder Ferienziel-Reisen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link "Personenbeförderung" (siehe unten).


Terminbuchung

  • Besuchen Sie die Internetseite des Landesbetrieb Verkehr zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
  • Danach wählen Sie: Antrag Fahrerkarte oder Antrag Fahrgastbeförderungsschein oder Verlängerung C/CE, D/DE + Antrag Fahrerkarte (optional) + Beantragung Fahrerqualifizierungsnachweis (optional).
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Fahrerlaubnis für LKW, Bus und Fahrgastbeförderung (Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E) wird befristet erteilt.
  • Wenn die Gültigkeit abläuft und weiterhin entsprechende Fahrzeuge gefahren werden sollen, muss eine Verlängerung beantragt werden.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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