Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung
Inhalt
Führerschein, Befristete Fahrerlaubnis (LKW, Bus, Personenbeförderung) verlängern
Begriffe im Kontext
Fahrgastbeförderung (Synonym), Personenbeförderung (Synonym), Verlängerung Fahrgastbeförderung (Synonym), Verlängerung Taxigenehmigung (Synonym), Verlängerung Taxischein (Synonym), Verlängerung Personenbeförderung (Synonym), Verlängerung Fahrgastbeförderungsschein (Synonym), Verlängerung Personenbeförderungsschein (Synonym), Taxischeinverlängerung (Synonym), Busscheinverlängerung (Synonym), Fahrgastbeförderungsschein, Verlängerung (Synonym), LKW (Synonym), Bus (Synonym), P-Schein, Verlängerung (Synonym), Personenbeförderungsschein, Verlängerung (Synonym), Klasse 3 (alte Führerscheinklasse), Fahrgastbeförderung (Synonym), Klasse 2 (alte Führerscheinklasse), Fahrgastbeförderung (Synonym), LKW Führerschein verlängern (Synonym), Bus Führerschein verlängern (Synonym), Fahrerlaubnis für Krankenwagen (Synonym), Fahrerlaubnis für Linienbus (Synonym), Fahrerlaubnis für Mietwagen (Synonym), Fahrerlaubnis für Taxi (Synonym), Taxiführerschein (Synonym), Busführerschein (Synonym)
Fachlich freigegeben am
20.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Führerschein (LBV)
§ 23 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__23.html
§ 24 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__24.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__23.html
§ 24 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__24.html
Wenn Sie eine befristete Fahrerlaubnis für LKW, Bus oder Personenbeförderung besitzen (Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E), können Sie eine Verlängerung beantragen.
Die Fahrerlaubnis für LKW, Bus und Personenbeförderung (Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E) wird befristet erteilt. Wenn die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis abläuft und Sie weiterhin Fahrzeuge dieser Klassen fahren möchten, müssen Sie eine Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- gültiger Führerschein im EU-Kartenformat
- ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV, nicht älter als 1 Jahr
- Zeugnis eines Augenarztes bzw. augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV, nicht älter als 2 Jahre
- Terminbestätigung
- biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
- biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
- Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke), nicht älter als 3 Monate
- wenn Sie 50 Jahre oder älter sind: ärztliches Gutachten nach Anlage 5.2 FeV, nicht älter als 1 Jahr
- bisheriger Personenbeförderungsschein
- Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde beantragen), nicht älter als drei Monate
- wenn Sie 60 Jahr oder älter sind: ärztliches Gutachten nach Anlage 5.2 FeV, nicht älter als 1 Jahr
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
- Sie haben eine gültige Fahrerlaubnis der Klassen C oder D oder einen gültigen Personenbeförderungsschein.
38,30 EUR - 45,10 EUR
Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Sie buchen online einen Termin.
- Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Ihr Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen, Ihre Identität und Führerschein werden vor Ort geprüft.
- Bei Vorliegen aller Unterlagen wird Ihre Bescheinigung zur Personenbeförderung direkt ausgehändigt oder Ihr neuer LKW- oder Bus-Führerschein bestellt.
- Ihr alter Führerschein wird befristet. Der neue Führerschein wird Ihnen per Einschreiben nach Hause zugesandt. Auch die Fahrerkarte und der Fahrerqualifizierungsnachweis werden Ihnen direkt postalisch zugesandt, falls Sie diese mitbestellt haben.
Die Herstellung des Bus- oder LKW-Führerscheins dauert circa 3 Wochen.
Der Personenbeförderungsschein kann sofort vor Ort ausgestellt werden.
Der Personenbeförderungsschein kann sofort vor Ort ausgestellt werden.
Ihre Fahrerlaubnis kann um höchstens 5 Jahre verlängert werden.
Sie können die Verlängerung frühestens 6 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Fahrerlaubnis beantragen. Sie müssen die Verlängerung beantragen, solange Ihre Fahrerlaubnis noch gültig ist. Wenn diese bereits abgelaufen ist, muss eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Sie können die Verlängerung frühestens 6 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Fahrerlaubnis beantragen. Sie müssen die Verlängerung beantragen, solange Ihre Fahrerlaubnis noch gültig ist. Wenn diese bereits abgelaufen ist, muss eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Zuständig sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
Wenn Sie noch einen alten Führerschein haben, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, müssen Sie diesen vorher in das aktuelle Kartenformat umtauschen. Buchen Sie hierfür einen weiteren Termin.
Der Personenbeförderungsschein wird für folgende Fahrzeuge benötigt, wenn darin Fahrgäste befördert werden: Taxi, Krankenwagen, Mietwagen, PKW im Linienverkehr, PKW bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahren oder Ferienziel-Reisen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link "Personenbeförderung" (siehe unten).
Wenn Sie noch einen alten Führerschein haben, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, müssen Sie diesen vorher in das aktuelle Kartenformat umtauschen. Buchen Sie hierfür einen weiteren Termin.
Der Personenbeförderungsschein wird für folgende Fahrzeuge benötigt, wenn darin Fahrgäste befördert werden: Taxi, Krankenwagen, Mietwagen, PKW im Linienverkehr, PKW bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahren oder Ferienziel-Reisen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link "Personenbeförderung" (siehe unten).
Terminbuchung
- Besuchen Sie die Internetseite des Landesbetrieb Verkehr zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Antrag Fahrerkarte oder Antrag Fahrgastbeförderungsschein oder Verlängerung C/CE, D/DE + Antrag Fahrerkarte (optional) + Beantragung Fahrerqualifizierungsnachweis (optional).
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
- Fahrerlaubnis für LKW, Bus und Fahrgastbeförderung (Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E) wird befristet erteilt.
- Wenn die Gültigkeit abläuft und weiterhin entsprechende Fahrzeuge gefahren werden sollen, muss eine Verlängerung beantragt werden.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service