Hundehaltung Anmeldung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Anmeldung, Hunde (Synonym), Anmeldepflicht, Hunde (Synonym), Hunderegistrierung (Synonym), Registrierung, Hunde (Synonym), Hundemarke (Synonym), Steuermarke für Hunde (Synonym), Hundeanmeldung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
21.03.2022
Fachlich freigegeben durch
Verbraucherschutz (Altona)
§ 13 Anzeige- und Mitteilungspflichten - Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden - (Hundegesetz - HundeG)
Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz
Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen umgehend anmelden.
Die Anmeldung beinhaltet auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Ihre Daten werden an das für die Hundesteuer zuständige Finanzamt weitergeleitet. Sie müssen Ihren Hund nicht zusätzlich zur Hundesteuer anmelden.
Ihre übermittelten Daten werden im Hunderegister gespeichert.
Für gefährliche Hunde benötigen Sie zusätzlich eine Erlaubnis.
Die Anmeldung beinhaltet auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Ihre Daten werden an das für die Hundesteuer zuständige Finanzamt weitergeleitet. Sie müssen Ihren Hund nicht zusätzlich zur Hundesteuer anmelden.
Ihre übermittelten Daten werden im Hunderegister gespeichert.
Für gefährliche Hunde benötigen Sie zusätzlich eine Erlaubnis.
- Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebestätigung
- Nachweise über fälschungssichere Kennzeichnung (Mikrochip)
- Nachweis über Haftpflichtversicherung mit Angaben zur Selbstbeteiligung und zur Versicherungssumme
- Angaben über Rasse und Größe Ihres Hundes (Schulterhöhe, bei Welpen die zu erwartende Schulterhöhe) gegebenenfalls Hundesteuerbefreiungs- oder ermäßigungsbescheid
49 EUR. Ermäßigung auf 24,50 EUR in Einzelfällen (Nachweis ALGII, Grundsicherung) möglich. Online-Anmeldung 31 EUR
Die Gebührenermäßigung gibt es nur bei Hundesteuerbefreiung oder Hundesteuerermäßigung (nicht bei den anderen Hundesteuerbefreiungen oder Hundesteuerermäßigungen).
Die Gebührenermäßigung gibt es nur bei Hundesteuerbefreiung oder Hundesteuerermäßigung (nicht bei den anderen Hundesteuerbefreiungen oder Hundesteuerermäßigungen).
Sie melden Ihren Hund auf einem der folgenden Wege an:
1. online über den Online-Dienst,
2. persönlich in einem Standort Ihrer Wahl des Hamburg Service – bitte beachten Sie: eine schriftliche oder telefonische Anmeldung ist dort nicht möglich,
3. oder im zuständigen Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.
Wenn Sie die Anmeldung Ihres Hundes online beantragen wollen:
Wenn Sie die Anmeldung Ihres Hundes schriftlich beantragen wollen, müssen Sie sich an das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt wenden:
1. online über den Online-Dienst,
2. persönlich in einem Standort Ihrer Wahl des Hamburg Service – bitte beachten Sie: eine schriftliche oder telefonische Anmeldung ist dort nicht möglich,
3. oder im zuständigen Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.
Wenn Sie die Anmeldung Ihres Hundes online beantragen wollen:
- Sie reichen den Antrag zur Anmeldung eines Hundes und die erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal „HamburgService Portal“ der Freien und Hansestadt Hamburg ein.
- den Nachweis der Anmeldung können Sie anschließend sofort herunterladen.
Wenn Sie die Anmeldung Ihres Hundes schriftlich beantragen wollen, müssen Sie sich an das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt wenden:
- Sie füllen den Antrag zur Anmeldung eines Hundes aus und legen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Diesen Antrag und die erforderlichen Unterlagen geben Sie in einem Kundenzentrum Ihrer Wahl oder im für Sie zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt ab.
- Das Kundenzentrum oder das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt prüft den Antrag und Ihre Unterlagen und entscheidet, ob die Anmeldung Ihres Hundes bewilligt werden kann.
- Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung einen Bescheid.
Die Anmeldung Ihres Hundes dauert bei Nutzung des Online-Dienstes etwa 10 Minuten, bei persönlicher Anmeldung im Hamburg Service etwa ca. 15 Minuten. Die Bearbeitungszeit bei schriftlicher Anmeldung imzuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt beträgt 1–3 Werktage.
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme der Hundehaltung beziehungsweise bei Welpen bis zum Alter von 3 Monaten erfolgen.
Wir empfehlen Ihnen, für die Anmeldung Ihres Hundes bevorzugt den Online-Dienst zu nutzen – schnell, unkompliziert und ortsunabhängig.
Falls Sie den Service nicht online in Anspruch nehmen möchten, ist die Anmeldung auch persönlich in einem Standort Ihrer Wahl des Hamburg Service – dort jedoch nicht schriftlich oder telefonisch – oder beim zuständigen Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt möglich.
Bei spezifischen Rückfragen zur Hundeanmeldung wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.
Mit der An-/ Abmeldung Ihres Hundes beim Hunderegister haben Sie die steuerliche Verpflichtung bereits erfüllt. Die Daten werden an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Der Bescheid zur Hundesteuer erfolgt innerhalb von 4 bis 8 Wochen automatisch.
Chippflicht für Hunde: Alle Hunde ab Vollendung des 3. Lebensmonats müssen mit einem elektronisch lesbaren Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet sein. Der Mikrochip wird von den niedergelassenen Tierärzten appliziert. Ausnahmen können nur aus zwingenden tiermedizinischen Gründen gestattet werden. Hierzu bitte ein ausführliches tierärztliches Attest vorlegen.
Es können auch Welpen ohne Chipnummer angemeldet werden, diese Anmeldung ist nur im für Sie zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt möglich.
Die Anmeldung kann auch von einer volljährigen, bevollmächtigten Person vorgenommen werden. Das Mitbringen des Hundes ist nicht erforderlich. Hunde sind in den Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg nicht erlaubt!
Die Gebührenermäßigung gibt es nur bei Hundesteuerbefreiung oder Hundesteuerermäßigung nach § 11 Absätze 1 bis 3 Hundesteuergesetz (nicht bei den anderen Hundesteuerbefreiungen oder Hundesteuerermäßigungen).
Pflegehunde: Pflegehunde die länger als 2 Monate in Hamburg verbleiben, müssen angemeldet werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Pflegeperson Eigentümer ist oder der Zeitraum des Verbleibs innerhalb eines Jahres zeitlich nicht zusammenhängend ist.
Hundehaftpflichtversicherung: Alle Hundehalter müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen. Mindestversicherungssumme: 1 Million EUR, Selbstbeteiligung: maximal 500 EUR. Die Versicherung muss mindestens die Haftung des Tierhalters umfassen. Aus der Versicherungsbescheinigung muss eindeutig hervorgehen, welcher Hund versichert ist - am besten, die Chipnummer des Hundes ist eingetragen.
Falls Sie den Service nicht online in Anspruch nehmen möchten, ist die Anmeldung auch persönlich in einem Standort Ihrer Wahl des Hamburg Service – dort jedoch nicht schriftlich oder telefonisch – oder beim zuständigen Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt möglich.
Bei spezifischen Rückfragen zur Hundeanmeldung wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.
Mit der An-/ Abmeldung Ihres Hundes beim Hunderegister haben Sie die steuerliche Verpflichtung bereits erfüllt. Die Daten werden an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Der Bescheid zur Hundesteuer erfolgt innerhalb von 4 bis 8 Wochen automatisch.
Chippflicht für Hunde: Alle Hunde ab Vollendung des 3. Lebensmonats müssen mit einem elektronisch lesbaren Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet sein. Der Mikrochip wird von den niedergelassenen Tierärzten appliziert. Ausnahmen können nur aus zwingenden tiermedizinischen Gründen gestattet werden. Hierzu bitte ein ausführliches tierärztliches Attest vorlegen.
Es können auch Welpen ohne Chipnummer angemeldet werden, diese Anmeldung ist nur im für Sie zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt möglich.
Die Anmeldung kann auch von einer volljährigen, bevollmächtigten Person vorgenommen werden. Das Mitbringen des Hundes ist nicht erforderlich. Hunde sind in den Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg nicht erlaubt!
Die Gebührenermäßigung gibt es nur bei Hundesteuerbefreiung oder Hundesteuerermäßigung nach § 11 Absätze 1 bis 3 Hundesteuergesetz (nicht bei den anderen Hundesteuerbefreiungen oder Hundesteuerermäßigungen).
Pflegehunde: Pflegehunde die länger als 2 Monate in Hamburg verbleiben, müssen angemeldet werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Pflegeperson Eigentümer ist oder der Zeitraum des Verbleibs innerhalb eines Jahres zeitlich nicht zusammenhängend ist.
Hundehaftpflichtversicherung: Alle Hundehalter müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen. Mindestversicherungssumme: 1 Million EUR, Selbstbeteiligung: maximal 500 EUR. Die Versicherung muss mindestens die Haftung des Tierhalters umfassen. Aus der Versicherungsbescheinigung muss eindeutig hervorgehen, welcher Hund versichert ist - am besten, die Chipnummer des Hundes ist eingetragen.
- Hundehaltung Anmeldung
- Halter eines Hundes müssen den Hund umgehend anmelden
- Die Anmeldung beinhaltet ebenfalls die Anmeldung zur Hundesteuer.
- Wir empfehlen Ihnen, für die Anmeldung Ihres Hundes bevorzugt den Online-Dienst zu nutzen – schnell, unkompliziert und ortsunabhängig. Falls Sie den Service nicht online in Anspruch nehmen möchten, ist die Anmeldung auch persönlich in einem Standort Ihrer Wahl des Hamburg Service – dort jedoch nicht schriftlich oder telefonisch – oder beim zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt möglich.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service