Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang
Inhalt
Begriffe im Kontext
Befreiung vom Leinenzwang für Hunde (Synonym), Hunde, Befreiung von der Anleinpflicht (Synonym), Hundeführerschein (Synonym), Sachverständige für Hundeführerschein (Synonym), Befreiung von der Anleinpflicht für Hunde (Synonym)
Fachlich freigegeben am
28.10.2024
Fachlich freigegeben durch
Verbraucherschutz (Altona)
§ 9 Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHAV3P9
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHAV3P9
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Hund von der allgemeinen Leinenpflicht in Hamburg befreien lassen.
In Hamburg besteht eine allgemeine Anleinpflicht für Hunde.
Sie können eine Befreiung von der Leinenpflicht beantragen, wenn Sie mit dem Hund bei einem anerkannten Sachverständigen die vorgeschriebene Gehorsamsprüfung abgelegt haben oder mit dem Hund eine gleichwertige Prüfung abgelegt haben.
Ausnahmen für alte und kranke Hunde sind möglich, sofern Sie ein entsprechendes Attest, in dem eine tierärztliche Einschätzung zum Verhalten des Hundes aufgeführt ist, vorgelegen können.
Gefährliche Hunde können nicht von der Anleinpflicht befreit werden.
Sie können eine Befreiung von der Leinenpflicht beantragen, wenn Sie mit dem Hund bei einem anerkannten Sachverständigen die vorgeschriebene Gehorsamsprüfung abgelegt haben oder mit dem Hund eine gleichwertige Prüfung abgelegt haben.
Ausnahmen für alte und kranke Hunde sind möglich, sofern Sie ein entsprechendes Attest, in dem eine tierärztliche Einschätzung zum Verhalten des Hundes aufgeführt ist, vorgelegen können.
Gefährliche Hunde können nicht von der Anleinpflicht befreit werden.
- Nachweis über die Gehorsamsprüfung oder Nachweis über eine als gleichwertig anerkannte Prüfung
- gegebenenfalls tierärztliches Attest
- Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebestätigung
- gegebenenfalls Nachweis über die Anmeldung im Hunderegister
- Sie haben mit Ihrem Hund eine Gehorsamsprüfung oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung erfolgfreich abgelegt. Sie haben die entsprechende Prüfung bei einem anerkannten Prüfer oder Prüferin abgelegt.
- Wenn Sie ein tierärztliches Attest vorlegen, können Sie auch alte oder kranke Hunde von der Leinenpflicht befreien lassen.
- Ihr Hund ist nicht als gefährlich eingestuft.
Es fallen Gebühren an.
- Für die Befreiung von der Leinenpflicht:
- 46 EUR pro Person oder
- 84 EUR für Gruppen (Familien), maximal für 2 Personen notwendig
- Für einen Sachverständigen: 30 EUR
- Für eine Ersatzausstellung: 41 EUR
- Sie beantragen die Befreiung von der Leinenpflicht bei der zuständigen Stelle und legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Sie benötigen die Befreiung von der Leinenpflicht, bevor Sie Ihren Hund in Hamburg außerhalb von Freilaufflächen im öffentlichen Bereich ohne Leine führen dürfen.
Hundebesitzer, die nicht in Hamburg wohnen, können sich in Hamburg von der Anleinpflicht befreien lassen, wenn sie den Hamburger Raum beispielsweise zum Spazierengehen benutzen. Diese Befreiung kann ausschließlich beim Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt beantragt werden.
In speziellen Hundefreilaufflächen in Parks und Grünanlagen dürfen Hunde ohne Leine laufen, auch ohne Gehorsamsprüfung.
In speziellen Hundefreilaufflächen in Parks und Grünanlagen dürfen Hunde ohne Leine laufen, auch ohne Gehorsamsprüfung.
- allgemeine Anleinpflicht für Hunde in Hamburg
- Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht unter bestimmten Voraussetzungen:
- vorgeschriebene Gehorsamsprüfung bei einem anerkannten Sachverständigen oder gleichwertige Prüfung
- Ausnahmen für alte und kranke Hunde mit entsprechendem tierärztlichen Attest möglich
- keine Befreiung von der Anleinpflicht für gefährliche Hunde möglich
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service