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Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang

Hamburg 99110009010000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110009010000

Leistungsbezeichnung

Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang

Leistungsbezeichnung II

Befreiung von der Leinenpflicht beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Befreiung vom Leinenzwang für Hunde (Synonym), Hunde, Befreiung von der Anleinpflicht (Synonym), Hundeführerschein (Synonym), Sachverständige für Hundeführerschein (Synonym), Befreiung von der Anleinpflicht für Hunde (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Verbraucherschutz (Altona)

Handlungsgrundlage

§ 9 Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHAV3P9

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Hund von der allgemeinen Leinenpflicht in Hamburg befreien lassen.

Volltext

In Hamburg besteht eine allgemeine Anleinpflicht für Hunde. 

Sie können eine Befreiung von der Leinenpflicht beantragen, wenn Sie mit dem Hund bei einem anerkannten Sachverständigen die vorgeschriebene Gehorsamsprüfung abgelegt haben oder mit dem Hund eine gleichwertige Prüfung abgelegt haben.

Ausnahmen für alte und kranke Hunde sind möglich, sofern Sie ein entsprechendes Attest, in dem eine tierärztliche Einschätzung zum Verhalten des Hundes aufgeführt ist, vorgelegen können.

Gefährliche Hunde können nicht von der Anleinpflicht befreit werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Gehorsamsprüfung oder Nachweis über eine als gleichwertig anerkannte Prüfung
  • gegebenenfalls tierärztliches Attest
  • Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebestätigung
  • gegebenenfalls Nachweis über die Anmeldung im Hunderegister

Voraussetzungen

  • Sie haben mit Ihrem Hund eine Gehorsamsprüfung oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung erfolgfreich abgelegt. Sie haben die entsprechende Prüfung bei einem anerkannten Prüfer oder Prüferin abgelegt.
  • Wenn Sie ein tierärztliches Attest vorlegen, können Sie auch alte oder kranke Hunde von der Leinenpflicht befreien lassen. 
  • Ihr Hund ist nicht als gefährlich eingestuft.

Kosten

Es fallen Gebühren an. 
  • Für die Befreiung von der Leinenpflicht:  
    • 46 EUR pro Person oder
    • 84 EUR für Gruppen (Familien), maximal für 2 Personen notwendig
  • Für einen Sachverständigen: 30 EUR
  • Für eine Ersatzausstellung: 41 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Befreiung von der Leinenpflicht bei der zuständigen Stelle und legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt im Einzelfall vom Verwaltungsaufwand ab.

Frist

Sie benötigen die Befreiung von der Leinenpflicht, bevor Sie Ihren Hund in Hamburg außerhalb von Freilaufflächen im öffentlichen Bereich ohne Leine führen dürfen.

Hinweise

Hundebesitzer, die nicht in Hamburg wohnen, können sich in Hamburg von der Anleinpflicht befreien lassen, wenn sie den Hamburger Raum beispielsweise zum Spazierengehen benutzen. Diese Befreiung kann ausschließlich beim Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt beantragt werden.

In speziellen Hundefreilaufflächen in Parks und Grünanlagen dürfen Hunde ohne Leine laufen, auch ohne Gehorsamsprüfung.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • allgemeine Anleinpflicht für Hunde in Hamburg
  • Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht unter bestimmten Voraussetzungen:
  • vorgeschriebene Gehorsamsprüfung bei einem anerkannten Sachverständigen oder gleichwertige Prüfung
  • Ausnahmen für alte und kranke Hunde mit entsprechendem tierärztlichen Attest möglich
  • keine Befreiung von der Anleinpflicht für gefährliche Hunde möglich

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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