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Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

Hamburg 99110009104001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110009104001

Leistungsbezeichnung

Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

Leistungsbezeichnung II

Hundehaltung, Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Haltungserlaubnis für gefährliche Hunde (Synonym), Hunde, Haltungserlaubnis für gefährliche Tiere (Synonym), Gefährliche Hunde, Haltungserlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Verbraucherschutz (Altona)

Teaser

Wenn Sie einen Hund halten möchten, der als gefährlich eingestuft ist, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Volltext

Das Halten von gefährlichen Hunden ist in Hamburg grundsätzlich untersagt. Unter strengen Voraussetzungen kann ausnahmsweise eine Haltungserlaubnis erteilt werden.
Rassen wie American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Mischlinge gelten immer als gefährliche Hunde. Für ihre Haltung benötigen Sie in jedem Fall eine Erlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag mit Angaben zu Ihrem besonderen Interesse an der Haltung des gefährlichen Hundes
  • Nachweise, dass
  • der Hund operativ kastriert ist,
  • eine Haftpflichtversicherung besteht,
  • der Hund fälschungssicher gekennzeichnet ist,
  • dass mit dem Hund eine geeignete und von der zuständigen Behörde anerkannte Hundeschule besucht wurde und
  • Nachweise über Ihre Zuverlässigkeit.

Für weitere Details wenden Sie sich bitte an das für Sie örtlich zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.

Voraussetzungen

  • Das Halten von gefährlichen Hunden ist in Hamburg grundsätzlich untersagt.
  • Für die Erlaubnis müssen Sie insbesondere ein besonderes Interesse nachweisen.
  • Bitte erfragen Sie die besonderen Voraussetzungen in dem für Sie zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.

Kosten

597 EUR + 13 EUR für das Führungszeugnis

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes bei der zuständigen Stelle und legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt im Einzelfall vom Verwaltungsaufwand ab.

Frist

Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie einen als gefährlich eingestuften Hund halten drüfen.

Hinweise

American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Mischlinge gelten immer als gefährliche Hunde.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Das Halten von gefährlichen Hunden ist in Hamburg grundsätzlich untersagt

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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