Hundehaltung Anmeldung Kampfhund
Inhalt
Begriffe im Kontext
Haltungserlaubnis für gefährliche Hunde (Synonym), Hunde, Haltungserlaubnis für gefährliche Tiere (Synonym), Gefährliche Hunde, Haltungserlaubnis (Synonym)
Fachlich freigegeben am
25.10.2024
Fachlich freigegeben durch
Verbraucherschutz (Altona)
§ 2 Hamburgisches Hundegesetz
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHAV6P2
§§ 14 - 19 Hamburgisches Hundegesetz
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHApG3
§ 21 Hamburgisches Hundegesetz
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHAV3P21
§ 5 Hamburgisches Hundegesetz
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHApP5
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHAV6P2
§§ 14 - 19 Hamburgisches Hundegesetz
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHApG3
§ 21 Hamburgisches Hundegesetz
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHAV3P21
§ 5 Hamburgisches Hundegesetz
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHApP5
Wenn Sie einen Hund halten möchten, der als gefährlich eingestuft ist, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Das Halten von gefährlichen Hunden ist in Hamburg grundsätzlich untersagt. Unter strengen Voraussetzungen kann ausnahmsweise eine Haltungserlaubnis erteilt werden.
Rassen wie American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Mischlinge gelten immer als gefährliche Hunde. Für ihre Haltung benötigen Sie in jedem Fall eine Erlaubnis.
Rassen wie American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Mischlinge gelten immer als gefährliche Hunde. Für ihre Haltung benötigen Sie in jedem Fall eine Erlaubnis.
- Schriftlicher Antrag mit Angaben zu Ihrem besonderen Interesse an der Haltung des gefährlichen Hundes
- Nachweise, dass
- der Hund operativ kastriert ist,
- eine Haftpflichtversicherung besteht,
- der Hund fälschungssicher gekennzeichnet ist,
- dass mit dem Hund eine geeignete und von der zuständigen Behörde anerkannte Hundeschule besucht wurde und
- Nachweise über Ihre Zuverlässigkeit.
Für weitere Details wenden Sie sich bitte an das für Sie örtlich zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.
- Das Halten von gefährlichen Hunden ist in Hamburg grundsätzlich untersagt.
- Für die Erlaubnis müssen Sie insbesondere ein besonderes Interesse nachweisen.
- Bitte erfragen Sie die besonderen Voraussetzungen in dem für Sie zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.
- Sie beantragen die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes bei der zuständigen Stelle und legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Mischlinge gelten immer als gefährliche Hunde.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service