Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Gefährliche Hunde, Freistellung (Synonym), Hunde, Freistellung für gefährliche Tiere (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Schriftlicher Antrag, Gutachten eines anerkannten Sachverständigen über einen erfolgreich durchgeführten Wesenstest, Nachweise über Sterilisation oder Kastration des Hundes, über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung und über die fälschungssichere Kennzeichnung mittels Mikrochip. Detailauskünfte erteilt das zuständige Verbraucherschutzamt.
Welche Hunde als gefährlich gelten, siehe Link - Gefährliche Hunde - Liste der anerkannten Sachverständigen siehe Link. Welpen und Junghunde bis zum 15. Lebensmonat können nur befristet freigestellt werden. Voraussetzung: Wesenstest für Junghunde oder der Nachweis der regelmäßigen erfolgreichen Teilnahme an einer Junghundeausbildung. Für Rottweiler, die am 1.4.06 bereits gehalten werden, gelten Übergangsvorschriften.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service