Jugendleitercard Ausstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Juleica (Synonym), Juleika (Synonym), Jugendleitercard (Synonym), Jugendleiterkarte (Synonym), Jugendgruppenleiter (Synonym), Jugendgruppenleiterausweis (Synonym), Gruppenleiterausweis (Synonym), Jugendarbeit (Synonym), Sonderurlaub (für Jugendarbeit) (Synonym), Verdienstausfallentschädigung (Jugendarbeit) (Synonym)
Fachlich freigegeben am
20.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Jugendverbandsarbeit (Sozialbehörde)
Richtlinie für die Ausstellung amtlicher Cards für Jugendleiterinnen und Jugendleiter
https://www.hamburg.de/resource/blob/36856/0ac1fb36cf08a657de35e40b07b49806/antrag-richtlinie-data.pdf
https://www.hamburg.de/resource/blob/36856/0ac1fb36cf08a657de35e40b07b49806/antrag-richtlinie-data.pdf
Als Jugendleiterin oder Jugendleiter können Sie die Jugendleiter/in-Card (Juleica) beantragen. Es handelt sich dabei um einen bundesweit einheitlichen Ausweis für Jugendleiterinnen und Jugendleiter.
Die Juleica ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für Jugendleiterinnen und Jugendleiter. Sie können die Juleica bei der zuständigen Stelle beantragen und für folgende Zwecke verwenden:
- zur Legitimation gegenüber Eltern von betreuten Kindern und Jugendlichen
- zur Legitimation als Jugendleiterin beziehungsweise Jugendleiter gegenüber Behörden und anderen Stellen sowie Einrichtungen, zum Beispiel bei Hilfeersuchen (Polizei, Konsulate, Jugendämter et cetera)
- als eine Voraussetzung zum Erhalt von Sonderurlaub für Jugendleiterinnen und Jugendleiter zur Durchführung bestimmter Maßnahmen der Jugendarbeit (zum Beispiel Ferienfreizeiten), jeweils gemäß landes- beziehungsweise bundesrechtlicher Bestimmungen
- als eine Voraussetzung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter zum Erhalt von Verdienstausfallentschädigung aus Landesförderplanmitteln (zum Beispiel bei der Betreuung von Ferienfreizeiten oder bei Teilnahme an einer Erstausbildung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter, auch als Teamer)
- Achtung: Nur für Jugendleiterinnen und Jugendleiter Hamburger Jugendverbände
- zum kostenlosen Entleihen von Büchern und anderen Medien bei den Hamburger Öffentlichen Bücherhallen
- zum kostenlosen Erhalt von Büchern und anderen Schriften zur politischen Bildung bei der Landeszentrale für politische Bildung
- zum kostenlosen Ausleihen von Medien und Geräten beim Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg
- zum Erwerb von verbilligten Fahrscheinen („Blaue Fahrscheine“) für den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und zur Gruppenbegleitung während der Fahrt im HVV-Verkehrsnetz
- zur Legitimation bei Raumnutzungen für Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden (zum Beispiel in Schulen und Häusern der Jugend) durch Jugendverbandsgruppen
- zur kostenfreien Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk und bei einem privaten Aufenthalt Ermäßigung von 10 Prozent für Übernachtungs- und Verpflegungskosten
- zum Erhalt weiterer Ermäßigungen, Vergünstigungen, Hilfen (freiwillige Leistungen) bei öffentlichen oder privaten Einrichtungen bzw. Anbietern, für die Jugendleiterin oder den Jugendleiter beziehungsweise für deren / dessen Gruppe
- Nachweis über entsprechende Ausbildung beziehungsweise Fortbildung
- Nachweis über Erste-Hilfe-Lehrgang bei erstmaliger Beantragung
- Lichtbild
- Sie üben eine kontinuierliche, ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit für einen anerkannten Träger oder eine anerkannte Trägerin der freien oder öffentlichen Jugendhilfe aus.
- Sie haben Ihr 16. Lebensjahr bereits vollendet.
- Bei Erstantrag: Sie haben eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen und einen Erste-Hilfe-Lehrgang besucht.
- Bei erneuter Beantragung: Sie haben eine entsprechende Fortbildung besucht.
- Sie registrieren sich auf www.juleica-antrag.de
- Sie füllen das online-Antragsformular aus und senden es an die zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Bei positiver Prüfung erhalten Sie die Juleica.
Die Juleica ist in erster Linie für kontinuierlich tätige ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit bestimmt. Sie kann für neben- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgestellt werden, wenn diese wie Jugendleiterinnen beziehungsweise Jugendleiter tätig werden. Die Verantwortung für die Auswahl der Jugendleiterin beziehungsweise des Jugendleiters sowie deren Aus- und Fortbildung trägt der antragstellende Träger oder die Antragstellende Trägerin der Jugendhilfe. Mit der Freischaltung des Online-Antrages erklärt der Träger oder die Trägerin, dass die Person, für welche die Juleica beantragt wird, zur Erfüllung der Aufgaben als Jugendleiterin beziehungsweise als Jugendleiter geeignet ist und eine hinreichende Ausbildung beziehungsweise (bei erneuter Ausstellung) eine Weiterbildung erhalten hat.
- Jugendleitercard Ausstellung
- Ausweis für Jugendleiter:innen
- Legitimation
- Beantragung von Sonderurlaub und Verdienstausfall
- Vergünstigungen
- zuständig: Sozialbehörde