Beihilfe in der Landwirtschaft
Inhalt
Begriffe im Kontext
Abdeckerkosten, Beihilfeantrag (Synonym), Entsorgung von Tieren durch den Abdecker, Beihilfeantrag (Synonym), Entsorgungskosten von Tieren, Beihilfeantrag (Synonym), Erhebung von Beiträgen und Beihilfen, Abdeckerkosten (Synonym), Erhebung von Beiträgen, Abdeckerkosten (Synonym), Erhebung von Beihilfen, Abdeckerkosten (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.01.1900
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Ihnen Kosten beim Abdecken oder aufgrund von Falltieren entstanden sind, können Sie eine Beihilfe beantragen.
Wenn Sie zur Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen Tierkörper von verendeten oder nicht zum Verzehr getöteten Tiere in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt beseitigt haben, können Sie zur Deckung der in Rechnung gestellten Beträge für die Beseitigung sogenannter Falltiere von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen eine Beihilfe beantragen.
Sie möchten, dass Ihnen in Rechnung gestellte Kosten erstattet werden, die
- zur Verhütung oder Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen angefallen sind
- aufgrund der Beseitigung von verendeten oder nicht zum Verzehr getöteter Tiere in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt entstanden sind
- Reichen Sie einen Antrag auf Beihilfe in der Landwirtschaft zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Im Falle einer Bewilligung erhalten Sie die Beihilfe.
Das EU-Recht sieht vor, dass die Entsorgung von toten Tieren zu mindestens 25 % durch den Tierhalter beziehungsweise die Tierhalterin direkt bezahlt wird.
Die Stadt Hamburg trägt 70% der vom Tierkörperentsorger in Rechnung gestellten Beträge für die Beseitigung sogenannter Falltiere von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen.
Die Stadt Hamburg trägt 70% der vom Tierkörperentsorger in Rechnung gestellten Beträge für die Beseitigung sogenannter Falltiere von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen.
Hinweise bezüglich des Rechtsbehelfs finden Sie am Ende des Ihnen nach Eingang Ihres Antrags zugesandten Schreibens.
- Beihilfeantrag in der Landwirtschaft (Abdecker Kosten, Falltierbeihilfe)
- Beihilfe beantragen zur Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen.