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Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

Hamburg 99071001001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99071001001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Kita-Gründung (Synonym), Kindergartengründung (Synonym), Hortgründung (Synonym), Betriebskindergarten-Gründung (Synonym), Trägerberatung (Synonym), Trägerberatung Kita (Synonym), Sprachförderung in Kitas (Synonym), Offensive Frühe Chance (Synonym), Kita-Zuwendungen (Synonym), Kita Aufsicht (Synonym), Beratung von Kita-Trägern (Synonym), Betriebs-Kita (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Kita-Trägerberatung

Handlungsgrundlage

§ 45 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__45.html

Teaser

Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Volltext

Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Die Erlaubnis müssen Sie als Träger beziehungsweise Trägerin der Einrichtung beantragen.

Wenn Sie als freier Träger beziehungsweise freie Trägerin eine Kindertagesstätte betreiben möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Ihnen die entsprechende Erlaubnis erteilt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Stellungnahme des Jugendamtes mit der entsprechenden Platzzuweisung
  • Schutzkonzept nach § 45 SGB VIII: Eine pädagogische Konzeption ist Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Sie sollte als Grundlage das Leitbild des Trägers als auch die (strukturellen) Rahmenbedingungen der Einrichtung wiedergeben. Zudem beschreibt sie die inhaltlich-fachliche Ausrichtung und bietet damit Anlass und Grundlage für die fachliche Weiterentwicklung.
  • Gewaltschutzkonzept nach § 37a SGB VIII (entbehrlich, wenn im Schutzkonzept nach § 45 SGB VIII auf besondere Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen abgestellt wird)
  • Angaben zum Raumprogramm (Beschreibung der räumlichen Situation und vermaßte Grundrisse der Räume, Gebäudeschnitt mit Nutzungskonzept, sowie ein Lageplan des Gebäudes)
  • Wirtschaftsplan (bei privat-gewerblichen Trägern und Trägerinnen)
  • Genehmigung der Nutzungsänderung durch die zuständige Bauaufsicht inklusive Brandschutzkonzept

Voraussetzungen

  • Die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte ist gesichert.
  • Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet, insbesondere durch
    • Förderung ihrer gesellschaftlichen und sprachlichen Integration.
    • ausreichende gesundheitliche Vorsorge und medizinische Betreuung.
    • Erfüllung baulicher, personeller, sowie pädagogisch-fachlicher Mindeststandards.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die Fachberater der zuständigen Stelle beraten Sie zu den Einzelheiten der Betriebserlaubnis.
  • Die Fachberater der zuständigen Stelle prüfen vor Ort die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen.
  • Sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Betriebserlaubnis gegeben, erfolgt die abschließende Entscheidung durch die zuständige Stelle. Die Entscheidung wird Ihnen in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen rechnen.

Frist

Keine

Hinweise

Die Aufnahme des Betriebes der Tageseinrichtung ohne erteilte Betriebserlaubnis ist nicht möglich. Ein nicht rechtzeitig vorliegender Antrag führt zu einer verspäteten Eröffnung der Tageseinrichtung.

Die im Antrag dargelegten Personalstunden müssen der personellen Mindestbesetzung entsprechen. Diese personelle Mindestbesetzung ist stets zu sichern.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Betrieb einer Kindertageseinrichtung ist erlaubnispflichtig
  • Träger beziehungsweise Trägerin der Einrichtung muss die Erlaubnis vorab beantragen.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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