Zuwendungsbearbeitung (Amt für Familie)
Inhalt
Begriffe im Kontext
Anträge auf Zuwendungen nach der Richtlinie Allianz für Familien (Synonym), Anträge auf Zuwendungen für überregionale Jugend- und Familienprojekte (Synonym), Anträge auf Zuwendungen für Kindertagesstätten und nach dem Kita-Investitionsprogramm (Synonym), Anträge auf Zuwendungen nach dem Landesförderplan Jugend und Familie (LFP) (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.05.2025
Fachlich freigegeben durch
Landesjugendamt-Zuwendungen
§ 74 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__74.html
§ 46 Landeshaushaltsordnung (LHO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HOHA2014V3P46
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__74.html
§ 46 Landeshaushaltsordnung (LHO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HOHA2014V3P46
Sie sind Träger oder Trägerin einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe? Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zur Zuwendungsbearbeitung.
Das Sachgebiet „Zuwendungsbearbeitung“ übernimmt die Bearbeitung und Umsetzung der finanziellen Förderung von Projekten und Maßnahmen, die nicht bezirklich organisiert sind und Kindern- und Jugendlichen zugutekommen.
Zu ihren Aufgaben gehört es, Sie als Trägerin oder Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu beraten, wenn Sie sich um Fördermittel bewerben möchten. Die zuständige Stelle informiert Sie über Fördermöglichkeiten, Antragsvoraussetzungen sowie die formalen und inhaltlichen Anforderungen, die im Rahmen der jeweiligen Förderprogramme – wie etwa dem Landesförderplan „Familie und Jugend“ – gelten.
Zu ihren Aufgaben gehört es, Sie als Trägerin oder Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu beraten, wenn Sie sich um Fördermittel bewerben möchten. Die zuständige Stelle informiert Sie über Fördermöglichkeiten, Antragsvoraussetzungen sowie die formalen und inhaltlichen Anforderungen, die im Rahmen der jeweiligen Förderprogramme – wie etwa dem Landesförderplan „Familie und Jugend“ – gelten.
Je nach Art der Zuwendung müssen Sie andere Unterlagen einreichen. Die zuständige Stelle kann Sie auf Ihre Anfrage hin konkret informieren.
- Bei Bedarf nehmen Sie vorab eine individuelle Beratung durch die zuständige Stelle in Anspruch.
- Sie reichen Ihren Antrag ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
Sie müssen verschiedene Fristen beachten, darunter
- Antragsfrist
- Frist zum Mittelabruf
- Frist zum Nachweis der Verwendung
Je nach Art der Zuwendung können andere Besonderheiten gelten. Die zuständige Stelle kann Sie auf Ihre Anfrage hin konkret informieren.
- Das Sachgebiet „Zuwendungsbearbeitung“ übernimmt die Bearbeitung und Umsetzung der finanziellen Förderung von Projekten und Maßnahmen, die nicht bezirklich organisiert sind und Kindern- und Jugendlichen zugutekommen.
- Berät Trägerinnen oder Träger der Kinder- und Jugendhilfe, wenn sie sich um Fördermittel bewerben möchten
- informiert über Fördermöglichkeiten, Antragsvoraussetzungen sowie die formalen und inhaltlichen Anforderungen, die im Rahmen der jeweiligen Förderprogramme – wie etwa dem Landesförderplan „Familie und Jugend“ – gelten