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Zuwendungsbearbeitung (Amt für Familie)

Hamburg 02000000000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Zuwendungsbearbeitung (Amt für Familie)

Leistungsbezeichnung II

Zuwendungsbearbeitung im Amt für Familie Allgemeine Informationen

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Anträge auf Zuwendungen nach der Richtlinie Allianz für Familien (Synonym), Anträge auf Zuwendungen für überregionale Jugend- und Familienprojekte (Synonym), Anträge auf Zuwendungen für Kindertagesstätten und nach dem Kita-Investitionsprogramm (Synonym), Anträge auf Zuwendungen nach dem Landesförderplan Jugend und Familie (LFP) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Landesjugendamt-Zuwendungen

Handlungsgrundlage

§ 74 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__74.html
§ 46 Landeshaushaltsordnung (LHO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HOHA2014V3P46

Teaser

Sie sind Träger oder Trägerin einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe? Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zur Zuwendungsbearbeitung.

Volltext

Das Sachgebiet „Zuwendungsbearbeitung“ übernimmt die Bearbeitung und Umsetzung der finanziellen Förderung von Projekten und Maßnahmen, die nicht bezirklich organisiert sind und Kindern- und Jugendlichen zugutekommen.

Zu ihren Aufgaben gehört es, Sie als Trägerin oder Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu beraten, wenn Sie sich um Fördermittel bewerben möchten. Die zuständige Stelle informiert Sie über Fördermöglichkeiten, Antragsvoraussetzungen sowie die formalen und inhaltlichen Anforderungen, die im Rahmen der jeweiligen Förderprogramme – wie etwa dem Landesförderplan „Familie und Jugend“ – gelten.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Art der Zuwendung müssen Sie andere Unterlagen einreichen. Die zuständige Stelle kann Sie auf Ihre Anfrage hin konkret informieren.

Voraussetzungen

Sie sind Trägerin oder Träger einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Bei Bedarf nehmen Sie vorab eine individuelle Beratung durch die zuständige Stelle in Anspruch.
  • Sie reichen Ihren Antrag ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

Je nach Art Ihres Anliegens kann die Bearbeitungszeit variieren.

Frist

Sie müssen verschiedene Fristen beachten, darunter
  • Antragsfrist
  • Frist zum Mittelabruf
  • Frist zum Nachweis der Verwendung
Die konkreten Fristen werden in der jeweiligen Fördergrundlage oder in Ihrem Zuwendungsbescheid festgelegt.

Hinweise

Je nach Art der Zuwendung können andere Besonderheiten gelten. Die zuständige Stelle kann Sie auf Ihre Anfrage hin konkret informieren.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Das Sachgebiet „Zuwendungsbearbeitung“ übernimmt die Bearbeitung und Umsetzung der finanziellen Förderung von Projekten und Maßnahmen, die nicht bezirklich organisiert sind und Kindern- und Jugendlichen zugutekommen.
  • Berät Trägerinnen oder Träger der Kinder- und Jugendhilfe, wenn sie sich um Fördermittel bewerben möchten
  • informiert über Fördermöglichkeiten, Antragsvoraussetzungen sowie die formalen und inhaltlichen Anforderungen, die im Rahmen der jeweiligen Förderprogramme – wie etwa dem Landesförderplan „Familie und Jugend“ – gelten

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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