Einreiseangelegenheiten
Inhalt
Begriffe im Kontext
Visumsantrag (Synonym), Familienzusammenführung (Synonym), Kindernachzug (Synonym), Familiennachzug (Synonym), Ehegattennachzug (Synonym), Einreise, Visum (Synonym), Arbeit, Visum (Synonym), Studenten, Visum (Synonym), Au Pair, Visum (Synonym), Visum, Einreise (Synonym), Visa (Synonym), Einreisebestimmungen für Ausländer nach Deutschland (Synonym), Syrien, Aufnahmeprogramm (Synonym), Landesaufnahmeprogramm, Syrien (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Für Ausländer die noch im Ausland sind, ist die Deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsland zuständig (auch für den Visumantrag).
Die Visa-Stelle der zentralen Ausländerbehörde Hamburg prüft die Voraussetzungen für Visumerteilungen bei geplanten langfristigen Aufenthalten in Hamburg und gibt entsprechende Stellungnahmen an die deutschen Auslandsvertretungen ab.
Sie erteilt auch allgemeine Informationen zum Visumverfahren.
- Nationalpass
- Ausweis
- Nachweise je nach Anlass zu Einkommen, Wohnung, Ehe, Geburtsurkunden, Arbeit, Studium, Ausbildung, Krankenversicherung
- weitere Unterlagen sind einzelfallabhängig
Ausländer in Hamburg mit gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis wenden sich an die zuständige Ausländerabteilung des Bezirksamts.
Ausländer im Ausland wenden sich an die dortige, deutsche Auslandsvertretung (auch für den Visumantrag).
Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten!