Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Einreiseangelegenheiten

Hamburg 99125002001000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99125002001000

Leistungsbezeichnung

Einreiseangelegenheiten

Leistungsbezeichnung II

Einreiseangelegenheiten

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Visumsantrag (Synonym), Familienzusammenführung (Synonym), Kindernachzug (Synonym), Familiennachzug (Synonym), Ehegattennachzug (Synonym), Einreise, Visum (Synonym), Arbeit, Visum (Synonym), Studenten, Visum (Synonym), Au Pair, Visum (Synonym), Visum, Einreise (Synonym), Visa (Synonym), Einreisebestimmungen für Ausländer nach Deutschland (Synonym), Syrien, Aufnahmeprogramm (Synonym), Landesaufnahmeprogramm, Syrien (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

 

Volltext

Für Ausländer die noch im Ausland sind, ist die Deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsland zuständig (auch für den Visumantrag).

Die Visa-Stelle der zentralen Ausländerbehörde Hamburg prüft die Voraussetzungen für Visumerteilungen bei geplanten langfristigen Aufenthalten in Hamburg und gibt entsprechende Stellungnahmen an die deutschen Auslandsvertretungen ab.

Sie erteilt auch allgemeine Informationen zum Visumverfahren.

Erforderliche Unterlagen

  • Nationalpass
  • Ausweis
  • Nachweise je nach Anlass zu Einkommen, Wohnung, Ehe, Geburtsurkunden, Arbeit, Studium, Ausbildung, Krankenversicherung
  • weitere Unterlagen sind einzelfallabhängig

Voraussetzungen

  • Betroffener befindet sich noch im Ausland

Kosten

29,00 Euro, wenn eine Verpflichtungserklärung vom Amt für Migration ausgestellt wird.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Ausländer in Hamburg mit gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis wenden sich an die zuständige Ausländerabteilung des Bezirksamts.

Ausländer im Ausland wenden sich an die dortige, deutsche Auslandsvertretung (auch für den Visumantrag).

Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten! 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal