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Ausstellung der Bescheinigung über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung

Hamburg 99010047012000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010047012000

Leistungsbezeichnung

Ausstellung der Bescheinigung über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung

Leistungsbezeichnung II

Duldung erhalten

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Arbeitserlaubnis, geduldete Ausländer (Synonym), Arbeitsgenehmigung, geduldete Ausländer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.05.2025

Fachlich freigegeben durch

FP BIS M312

Handlungsgrundlage

§ 60a Absatz 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60a.html

Teaser

Wenn eine Rückkehr in Ihre Heimat unmöglich ist, können Sie eine Duldung erhalten. Hier finden Sie Informationen zu Kosten, Ablauf und benötigten Unterlagen.

Volltext

Bei einer Duldung handelt es sich um ein Dokument, das Ihnen erlaubt, vorübergehend in Deutschland zu bleiben, auch wenn Sie eigentlich ausreisen müssten. Dieser Status kann Ihnen erteilt werden, wenn eine Abschiebung aktuell nicht möglich ist, zum Beispiel weil wichtige Papiere fehlen, Sie krank sind oder es in Ihrem Herkunftsland gefährlich für Sie wäre.

Wichtig zu wissen ist, dass eine Duldung kein Aufenthaltstitel ist. Eine Duldung bedeutet also nicht, dass Sie offiziell das Recht haben, dauerhaft in Deutschland zu bleiben. Stattdessen wird Ihre Abschiebung für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt. Sie sind weiterhin ausreisepflichtig, dürfen aber vorerst in Deutschland bleiben.

Sie müssen die Duldung aktiv beantragen. Sie kann Ihnen jedoch auch im Rahmen eines behördlichen Verfahrens erteilt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die Duldung wird meist für einen kurzen Zeitraum erteilt und regelmäßig verlängert.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Pass, Ausweis, Ausweisersatz) 
  • Nachweise über Einkommen, Arbeitsplatz, Wohnung, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld 
Je nach Lage des Einzelfalls sind andere Unterlagen notwendig. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend.

Voraussetzungen

Ihre Abschiebung ist aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen derzeit nicht möglich.

Kosten

Die Ausstellung einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Ersterteilung) kostet
als Klebeetikett 58,00 EUR
als Trägervordruck 62,00 EUR

Die Erneuerung einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Verlängerung) kostet
als Klebeetikett 33,00 EUR
als Trägervordruck 37,00 EUR

In seltenen Fällen ist eine Ermäßigung der Gebühr möglich.

Verfahrensablauf

  • Die zuständige Stelle stellt fest, dass Sie keinen Aufenthaltstitel haben und ausreisepflichtig sind.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Gründe gegen Ihre Abschiebung sprechen.
  • Liegen Abschiebehindernisse vor, stellt die zuständige Stelle eine Duldung aus.
  • Die zuständige Stelle prüft in regelmäßigen Abständen, ob die Gründe für die Duldung noch bestehen oder sich die Situation geändert hat.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Monaten.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Sie sind als geduldete Person verpflichtet, aktiv am Verfahren mitzuwirken (zum Beispiel bei der Klärung Ihrer Identität, durch die Teilnahme an Terminen und Mithilfe bei der Beschaffung notwendiger Dokumente). Eine Verletzung dieser Mitwirkungspflicht kann dazu führen, dass Ihre Duldung nicht erteilt oder nicht verlängert wird.

Neben der nicht zweckgebundenen Duldung gibt es die Ausbildungsduldung und die Beschäftigungsduldung. Eine Ausbildungsduldung wird erteilt, wenn Sie eine anerkannte Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren absolvieren. Während dieser Zeit erfolgt keine Abschiebung, und nach Abschluss der Ausbildung besteht die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Die Beschäftigungsduldung gilt für Personen, die seit mindestens einem Jahr in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und gut integriert sind. Auch in diesem Fall wird die Abschiebung ausgesetzt, solange die Beschäftigung fortgeführt wird und die Voraussetzungen erfüllt sind.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Duldung erlaubt, vorübergehend in Deutschland zu bleiben, auch wenn man eigentlich ausreisen müsste.
  • Status kann erteilt werden, wenn eine Abschiebung aktuell nicht möglich ist
    • wichtige Papiere fehlen
    • Krankheit
    • Gefahr im Herkunftsland
  • Duldung ist kein Aufenthaltstitel, gibt nicht das Recht, dauerhaft in Deutschland zu bleiben.
  • Stattdessen wird Abschiebung für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt, InhaberInnen sind weiterhin ausreisepflichtig, dürfen aber vorerst in Deutschland bleiben.
  • Duldung kann aktiv beantrag werden oder im Rahmen eines behördlichen Verfahrens erteilt werden 
  • Duldung wird meist für einen kurzen Zeitraum erteilt und regelmäßig verlängert.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal