Ausstellung der Bescheinigung über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung
Inhalt
Ausstellung der Bescheinigung über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung
Begriffe im Kontext
Arbeitserlaubnis, geduldete Ausländer (Synonym), Arbeitsgenehmigung, geduldete Ausländer (Synonym)
Fachlich freigegeben am
20.05.2025
Fachlich freigegeben durch
FP BIS M312
§ 60a Absatz 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60a.html
Wenn eine Rückkehr in Ihre Heimat unmöglich ist, können Sie eine Duldung erhalten. Hier finden Sie Informationen zu Kosten, Ablauf und benötigten Unterlagen.
Bei einer Duldung handelt es sich um ein Dokument, das Ihnen erlaubt, vorübergehend in Deutschland zu bleiben, auch wenn Sie eigentlich ausreisen müssten. Dieser Status kann Ihnen erteilt werden, wenn eine Abschiebung aktuell nicht möglich ist, zum Beispiel weil wichtige Papiere fehlen, Sie krank sind oder es in Ihrem Herkunftsland gefährlich für Sie wäre.
Wichtig zu wissen ist, dass eine Duldung kein Aufenthaltstitel ist. Eine Duldung bedeutet also nicht, dass Sie offiziell das Recht haben, dauerhaft in Deutschland zu bleiben. Stattdessen wird Ihre Abschiebung für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt. Sie sind weiterhin ausreisepflichtig, dürfen aber vorerst in Deutschland bleiben.
Sie müssen die Duldung aktiv beantragen. Sie kann Ihnen jedoch auch im Rahmen eines behördlichen Verfahrens erteilt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die Duldung wird meist für einen kurzen Zeitraum erteilt und regelmäßig verlängert.
Wichtig zu wissen ist, dass eine Duldung kein Aufenthaltstitel ist. Eine Duldung bedeutet also nicht, dass Sie offiziell das Recht haben, dauerhaft in Deutschland zu bleiben. Stattdessen wird Ihre Abschiebung für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt. Sie sind weiterhin ausreisepflichtig, dürfen aber vorerst in Deutschland bleiben.
Sie müssen die Duldung aktiv beantragen. Sie kann Ihnen jedoch auch im Rahmen eines behördlichen Verfahrens erteilt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die Duldung wird meist für einen kurzen Zeitraum erteilt und regelmäßig verlängert.
- Identitätsnachweis (Pass, Ausweis, Ausweisersatz)
- Nachweise über Einkommen, Arbeitsplatz, Wohnung, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld
Ihre Abschiebung ist aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen derzeit nicht möglich.
Die Ausstellung einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Ersterteilung) kostet
als Klebeetikett 58,00 EUR
als Trägervordruck 62,00 EUR
Die Erneuerung einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Verlängerung) kostet
als Klebeetikett 33,00 EUR
als Trägervordruck 37,00 EUR
In seltenen Fällen ist eine Ermäßigung der Gebühr möglich.
als Klebeetikett 58,00 EUR
als Trägervordruck 62,00 EUR
Die Erneuerung einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Verlängerung) kostet
als Klebeetikett 33,00 EUR
als Trägervordruck 37,00 EUR
In seltenen Fällen ist eine Ermäßigung der Gebühr möglich.
- Die zuständige Stelle stellt fest, dass Sie keinen Aufenthaltstitel haben und ausreisepflichtig sind.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Gründe gegen Ihre Abschiebung sprechen.
- Liegen Abschiebehindernisse vor, stellt die zuständige Stelle eine Duldung aus.
- Die zuständige Stelle prüft in regelmäßigen Abständen, ob die Gründe für die Duldung noch bestehen oder sich die Situation geändert hat.
Sie sind als geduldete Person verpflichtet, aktiv am Verfahren mitzuwirken (zum Beispiel bei der Klärung Ihrer Identität, durch die Teilnahme an Terminen und Mithilfe bei der Beschaffung notwendiger Dokumente). Eine Verletzung dieser Mitwirkungspflicht kann dazu führen, dass Ihre Duldung nicht erteilt oder nicht verlängert wird.
Neben der nicht zweckgebundenen Duldung gibt es die Ausbildungsduldung und die Beschäftigungsduldung. Eine Ausbildungsduldung wird erteilt, wenn Sie eine anerkannte Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren absolvieren. Während dieser Zeit erfolgt keine Abschiebung, und nach Abschluss der Ausbildung besteht die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Die Beschäftigungsduldung gilt für Personen, die seit mindestens einem Jahr in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und gut integriert sind. Auch in diesem Fall wird die Abschiebung ausgesetzt, solange die Beschäftigung fortgeführt wird und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Neben der nicht zweckgebundenen Duldung gibt es die Ausbildungsduldung und die Beschäftigungsduldung. Eine Ausbildungsduldung wird erteilt, wenn Sie eine anerkannte Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren absolvieren. Während dieser Zeit erfolgt keine Abschiebung, und nach Abschluss der Ausbildung besteht die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Die Beschäftigungsduldung gilt für Personen, die seit mindestens einem Jahr in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und gut integriert sind. Auch in diesem Fall wird die Abschiebung ausgesetzt, solange die Beschäftigung fortgeführt wird und die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Duldung erlaubt, vorübergehend in Deutschland zu bleiben, auch wenn man eigentlich ausreisen müsste.
- Status kann erteilt werden, wenn eine Abschiebung aktuell nicht möglich ist
- wichtige Papiere fehlen
- Krankheit
- Gefahr im Herkunftsland
- Duldung ist kein Aufenthaltstitel, gibt nicht das Recht, dauerhaft in Deutschland zu bleiben.
- Stattdessen wird Abschiebung für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt, InhaberInnen sind weiterhin ausreisepflichtig, dürfen aber vorerst in Deutschland bleiben.
- Duldung kann aktiv beantrag werden oder im Rahmen eines behördlichen Verfahrens erteilt werden
- Duldung wird meist für einen kurzen Zeitraum erteilt und regelmäßig verlängert.